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Postulat P 19/25 | Wie weiter mit der integrativen Förderung an der Volksschule?

Das Fass ist am Überlaufen unter dem Deckmantel einer falsch verstandenen Integration. Aktuell verfügt der Kanton Schwyz über sehr geringes eigenes Angebot für Kinder und Jugendliche mit ausgeprägten Lern- und Verhaltensschwierigkeiten im Schulalter.

Die meisten betroffenen Kinder und Jugendlichen müssen ausserkantonal in entsprechenden Institutionen betreut werden. Von den hohen Kosten abgesehen sind erfahrungsgemäss freie Plätze in diesen Einrichtungen mehr als nur Mangelware, was dazu führt, dass solche Kinder und Jugendliche notgedrungen weiter in der Regelschule beschult werden.

Dies stellt eine enorme Belastung für die ganze betroffene Schulklasse und insbesondere für die Lehrerinnen, Lehrer und IF-Lehrpersonen dar. Notwendigerweise werden dafür eine oder gleich mehrere Klassenassistenzen eingesetzt, die Kosten hierfür trägt aber allein die jeweilige Gemeinde. Nicht alle Mitschüler einer solchen Klasse sind gleichmässig betroffen, aber grundsätzlich nivelliert sich das Bildungsniveau der ganzen Klasse dadurch zwangsläufig nach unten.

Aufgrund von gesellschaftlichen Veränderungen wird der Bedarf an solchen Sonderschulplätzen leider mutmasslich zunehmen. Solche Angebote lassen sich aber nicht so einfach aus dem Boden stampfen und sind sehr kostspielig. Es sind also neue Lösungen gefragt.

Reicht es aus, dass wie im Massnahmenpaket beschlossen das Ermöglichen von Förderklassen (Mischformen von Kleinklassen) unter der Erhöhung der Pool-Ressourcen für die integrative Förderung für Schulträger, die Förderklassen führen? In Anbetracht der unbefriedigenden aktuellen Situation muss das integrative System kritisch hinterfragt werden. Als Möglichkeit sehen wir z.B. die Reduzierung der Hürden für die Einführung von entsprechenden Kleinklassen. Wir gehen davon aus, dass dies durch die gewonnene Entlastung, insgesamt günstiger ausfallen sollte als durch die aktuelle zwanghafte Integration in den Regelklassen.

Wir fordern daher die Regierung auf in einem Bericht die integrative Förderung in den verschiedenen Kantonsteilen separat darzustellen. Im Bericht soll festgehalten werden, ob eine eigene Institution für lern- und verhaltensauffällige Schüler geschaffen werden sollte, wie sich die Bildung von Förderklassen auf den Personalbedarf und die Belastung für die Lehrpersonen und am wichtigsten auf die Ausbildungsqualität auswirkt und ob das integrative System in seiner aktuellen Art und Weise mit den heutigen gesellschaftlichen Entwicklungen noch die bestmögliche Lösung ist. Bei diesem Bericht sollen die unterschiedlichen Zyklen und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schulträger unbedingt miteinbezogen werden.

Postulat P 19/25 | Wie weiter mit der integrativen Förderung an der Volksschule? (PDF)

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