Kleine Anfrage: Vertretbarkeit von KESB-Anordnungen insbesondere für kleine und strukturschwache Gemeinden
Die Problematik von schwerwiegenden und kostenintensiven KESB-Anordnungen ist schweizweit hinlänglich bekannt.
Medial treten auch immer wieder Fälle in Erscheinung, welche die Öffentlichkeit – zumindest was die damit verbundenen Kosten anbelangt – aufrüttelt und so nicht ganz nachvollzieh-bar sind. Betroffen von solchen Massnahmen und Anordnungen von Seiten der KESB (Kindes- und Er-wachsenenschutzbehörde) sind in finanzieller Sicht bisweilen insbesondere mittlere bis grössere Ge-meinden im Kanton Schwyz. Wie in solchen Fällen bekannt, kann sich die entsprechende Gemeinde kaum gegen KESB-Anordnungen zur Wehr setzen, so dass am Ende alleine die KESB als Behörde über das «Wohl des Kindes und der Erwachsenen» entscheidet und zwar abschliessend. Die damit verbun-denen Kosten und Aufwendungen gehen zulasten der jeweiligen Gemeinde bzw. der ortsansässigen Steuerzahler…