Interpellation I 18/22: Asyl- und Flüchtlingswesen: Unterbringung / Schulung der Asylsuchenden
Bereits mit der kleinen Anfrage KA 7/22 wurde von Seite Kantonsrat Auskunft verlangt wie die Zuteilung des Asylstroms in die Schweiz erfolgt und wie die Gemeinden in die Pflicht genommen werden. Unter anderem wurde säumigen Gemeinden in der Antwort Ersatzvornahmen angedroht. Mittlerweile hat sich die Situation weiter verschärft und insbesondere die kleinen Gemeinden mit faktisch keinen privaten Wohnraumreserven kommen mit der Unterbringung der zugeteilten Asylanten an das Limit. Gleichzeitig führt die Einschulung der ukrainischen Kinder bei den bereits problembehafteten Mehrjahrgangsklassen zur weiteren Akzentuierung des Rückstands zum angepeilten Bildungsniveau gemäss Bildungsplan.
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