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Interpellation | Absenzen und Konsequenzen bei Deutschkursen für Flüchtlinge und Asylsuchende

Am 22. Juli 2024 haben ich und drei Mitunterzeichnende die Kleine Anfrage KA 13/24: Deutschkurse für Flüchtlinge und Asylsuchende eingereicht, welche am 16. August 2024 beantwortet wurde. In der Anfrage ging es um Deutschkurse für Flüchtlinge und Asylsuchende, die Aufsichtspflicht des Regierungsrates, die Vergütungen des Kantons und die periodischen Zielüberprüfungen des Regierungsrates.

In der Beantwortung wird erwähnt, dass die Kursanbieter die zuständigen Asylbetreuer beim Kanton oder den Gemeinden wöchentlich über die Kursbesuche ihrer zugewiesenen Personen informieren. Weiter wird erwähnt, dass es in der Verantwortung der entsprechenden Betreuenden liege, bei unentschuldigten Absenzen adäquate Massnahmen zu treffen und dass gemäss Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) die Möglichkeit zur Kürzung von Integrationszulagen bestehe.

Nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 16. August 2024 drängen sich für uns weitere Fragen auf:

Fragen an den Regierungsrat

  1. Wie viele Personen nahmen in den Jahren 2023/2024 insgesamt an solchen Deutschkursen und Ergänzungskursen teil und wie viele Absenzen wurden in dieser Zeit bei den zuständigen Asylbetreuern beim Kanton und den Gemeinden gemeldet?
  2. Wie viele Massnahmen und Kürzungen von Integrationszulagen wurden in dieser Zeit vollzogen?
  3. Welche Kursträger haben aktuell eine Leistungsvereinbarung und erhalten Vergütungen vom Kanton?
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