Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision Verwaltungsrechtspflegegesetz

Mit der Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes will man den heutigen Bedürfnissen vieler Bürger gerecht werden, indem man die digitale Transformation auch in der Verwaltung vorantreibt. Dazu ist eine stufengerechte umfassende Regelung notwendig mit dem Ziel, dass der elektronische Verkehr und die Prozesse mit den Behörden möglichst einheitlich sein werden. Obwohl es in den letzten Jahren enorme technologische Fortschritte gegeben hat und die Digitalisierung weite Bereiche unseres Lebens betrifft, verlangt die SVP, dass auch die bisherigen Formen zur Kontaktaufnahme mit den Behörden weiter bestehen und gepflegt werden. Das heisst, dass der ausschliesslich elektronische Geschäftsverkehr seitens der Bürger nicht grundsätzlich eingefordert werden kann. Ausserdem muss der elektronischen Identifikation ein spezielles Augenmerk gewidmet werden. Die Vorgaben und Stossrichtungen des Bundes sind bei der Teilrevision zu berücksichtigen, respektive ergänzend abzugleichen. Ein weiterer kritischer Punkt sieht die SVP in der Datenarchivierung. Auf welchem Server wird zukünftig was wo gespeichert und wie sind die Daten gegen unbefugte Zugriffe gesichert?