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Vernehmlassung

Vernehmlassung zur Teilrevision Gesetz über die Landwirtschaft

Besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme in eingangs erwähnter Sache. Bereits an dieser Stelle möchten wir festhalten, dass die SVP Kanton Schwyz an der Vorlage auf weiten Strecken wenig Positives abgewinnen kann.

Unsere Hauptanliegen sind:

  • EKP bezogene Klima- und Umweltschutzmassnahmen streichen
    Die Streichung jeglicher Massnahmen, welche der Landwirtschaft aufgrund der Energie- und Klimaplanung (EKP) aufgezwungen werden sollen. Der Schwyzer Landwirt arbeitet in und mit der Natur und handelt eigen-verantwortlich nachhaltig. Jeglicher in der Vernehmlassung prognostizierte Stellenausbau bei der kantonalen Verwaltung in Bezug auf die Umsetzung und Kontrolle von Klima- und Umweltschutzmassnahmen, soll deshalb konsequent gestrichen werden. Energie und Klimamassnahmen sollen wie bisher über das Amt für Umwelt abgerechnet werden.
  • Kein unnötiger vorauseilender Gehorsam
    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird dem kommenden Bundesgesetz vorgegriffen und dieses wird teilweise sogar verschärft. Der Kanton Schwyz soll für seine Landwirtschaft ein Minimum an gesetzlichen Vorgaben und ein absolutes Minimum an Bürokratie schaffen. Diese Vorlage führt jedoch zu einem unerwünschten und unnötigen Stellenausbau und weiteren bürokratischen Hürden.
  • Mehr Eigenverantwortung für die Branche
    Kontroll- und Vollzugsaufgaben können teilweise von der Branche selbst übernommen werden. Dank ihres umfassenden praktischen Wissens ist die Branche bestens darauf vorbereitet. Durch die Vergabe von Leistungsaufträgen wird die kantonale Verwaltung sowohl personell als auch finanziell entlastet, da die Branche diese Aufgaben zuverlässig und effizient selbst ausführen kann. Bereits heute übernehmen Landwirte im Auftrag des Kantons gewisse Kontrolltätigkeiten. Dieses Potenzial kann und soll besser ausgeschöpft werden und auch auf die landwirtschaftliche Beratung ausgeweitet werden. Der Regierungsrat wird aufgefordert, entsprechende Modelle zu entwickeln, prüfen und vorzulegen.

Prinzipielle Überlegungen

1. Zeitpunkt und Feingespür für die Landwirtschaft

  • Der Zeitpunkt der Vernehmlassung ist denkbar ungünstig, da die Arbeitsbelastung für die direktbetroffene Landwirtschaft aktuell im Sommer sehr hoch ist.
  • Das Vorgehen weckt den Eindruck, dass die produzierende Landwirtschaft bewusst ausgelassen werden soll, da diese aufgrund der hohen Arbeitslast und Zeitmangel kaum eine Möglichkeit hat, sich ausführlich einzubringen.
  • Dies allein zeigt klar, dass es dem Volkswirtschaftsdepartement an Feingespür für die Landwirtschaft fehlt.

2. Ernährungssicherheit und Klimaziele

  • Die Ernährungssicherheit und Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln werden nicht als Grundaufgabe erwähnt, obwohl Art. 104 der Schweizer Bundesverfassung diese als zentrale Aufgabe der Landwirtschaft definiert. Stattdessen liegt der Fokus allein auf der Einhaltung der grösstenteils selbst deklarierten Klimaziele.
  • Die stetig wachsende Bevölkerung steht im absoluten Gegensatz zu der rückläufigen inländischen Lebensmittelproduktion.

3. Förderung und Strukturwandel

  • Durch die Förderung von überbetrieblichen Investitionen in Gebäude, werden klein strukturierte Familienbetriebe immer mehr verdrängt, zugunsten grösserer Betriebe.
  • Grössere Stall- und Ökonomiegebäude: Das Raumplanungsgesetz auf Bundesebene sowie die kantonale Planungshilfe «Bauen in der Landschaft» lehnen überdimensionierte Bauten ab. Dies steht im klaren Widerspruch zur Förderung von Betriebsgemeinschaften mit grösseren Stall- und Ökonomiegebäuden. Wir fordern den Regierungsrat deshalb auf, die Konsequenz zu ziehen und diese völlig missratene Broschüre zurückzuziehen.
  • Das Errichten von Zukunftsgerichteten Betriebsbauten, soll sowohl für kleinere als auch Grossbetriebe weiterhin möglich sein. Ohne unnötige zusätzliche bürokratische Hürden.
  • Verbessert werden soll die Situation z.B. bei der Strukturverbesserung im Bereich Tierschutz sowie bei den Alpgebäuden die aktuell verhältnismässig sehr wenig Unterstützung erhalten. Da der Staat fordert, dass z.B. Mistplatten auf Alpen realisiert werden müssen sollen diese auch unterstützt werden. Beim Tierschutz gilt dasselbe. Die Vorschriften an die Gebäude werden laufend verschärft. Die Abgeltungen verharren, vor allem für Alpbetriebe auf sehr niedrigem Niveau.
  • Die Strukturverbesserung sollte auch bei den landwirtschaftlichen Wasserversorgungen verbessert werden. Auch einzelbetrieblich. Dies macht mehr Sinn als die Förderung von überbetrieblicher Zusammenarbeit.

4. Landwirtschaft in der Pflicht – und die anderen?

  • Die Landwirtschaft muss genaue Angaben über die Zufuhr von Futtermitteln, Düngern und Pflanzenschutzmitteln machen. Sollen künftig Golf- und Fussballplätze, Privatgärten, die öffentliche Hand und Tierparks auch in die Verantwortung genommen werden? Nicht, dass wir dies begrüssen würden, es kann jedoch nicht sein, dass die Landwirtschaft in allen Belangen am stärksten von Regulationen und auswuchernder Bürokratie betroffen ist.

5. Wirtschaftliche Bedenken und Bürokratisierung

  • Beiträge an Weiterbildungen für höhere Berufsabschlüsse stehen hohen Energie- und Treibstoffpreisen gegenüber. Das Bauen und die Anschaffung von Maschinen sind teuer und können im Vergleich zur restlichen Wirtschaft nicht einfach durch Preiserhöhungen auf die Produkte (beispielsweise Milch) abgewälzt werden.
  • Die zunehmende Bürokratisierung erhöht den Administrationsaufwand, was auch die Produktionskosten erhöht.
  • Viele landwirtschaftliche Projekt- und Beratungsfirmen werden mit Landwirtschaftsgeldern bezahlt. Die Gelder sollten nach Ansicht der SVP den produzierenden Landwirtschaftsbetrieben zur Verfügung stehen.
  • Wir fordern die Förderung der produzierenden und der unternehmerischen Landwirtschaft. Es ist höchste Zeit, dass die politischen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass unsere Landwirte konkurrenzfähig bleiben. Schweizer Landwirte stehen durch die bilateralen Abkommen unter massivem Druck, da sie direkt mit EU-Bauern konkurrieren müssen, die aufgrund niedrigerer Löhne und weniger strenger Vorschriften deutlich günstiger produzieren. Dieser ungleiche Wettbewerb drückt die Preise für Agrarprodukte in der Schweiz massiv nach unten!

6. Kontrolle und Überwachung

  • Der gläserne Bauer: Automatische Datenübertragungen zwischen Steuerbehörde, Justizbehörde und Landwirtschaftsamt führen zu einer Kontrolle und Überwachung der Landwirtschaft, wie dies bei keiner anderen Berufsgruppe der Fall ist lehnen wir kategorisch ab. Dass die direkte Abfrage von Informationen zwischen den Behörden eine Vereinfachung bedeutet, ist zwar nachvollziehbar, mindestens die Einwilligung der betroffenen Person sollte jedoch eingeholt werden müssen.

Konkrete Anmerkungen

§ 1 Abs. 1

Zweck des Gesetzes –> Der Klima-Begriff soll aus diesem Artikel gestrichen werden.

Unser Vorschlag:
Das Gesetz bezweckt günstige Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft sicherzustellen. Es fördert eine produzierende und leistungsfähige Landwirtschaft zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit sowie eine umwelt- und marktgerechte Bewirtschaftung.

§ 6 Abs. 1

Unterstützung innovativer Projekte –> Wir begrüssen die Schaffung dieser unterstützenden Massnahme und fordern hier ein noch klareres Bekenntnis seitens des Kantons.

Unser Vorschlag:
Der Kanton leistet für innovative Projekte, die die Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft steigern, im Sinne einer Starthilfe mit einmaligen oder zeitlich begrenzten Beiträgen subsidiäre finanzielle Unterstützung.

§ 10 Abs. 2 und 3

Beiträge für herbizidlose Massnahmen –> Artikel streichen! Einzelstockbehandlungen sollen weiterhin unbürokratisch möglich sein. Älpler sind selbst sensibilisiert im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Dass es auf einer Alp dazu kommen könnte, dass solche Beiträge fällig werden würden, müsste das kantonale Kontrollsystem über Jahre weggesehen haben bzw. gescheitert sein.

§ 11 Abs. 2, 3 und 4

Vorsorge- und Bekämpfungsmassnahmen –> Wir unterstützen diesen Artikel mit folgenden Änderungen:

Abs. 3: den Eigentümer durch den Bewirtschafter ersetzen
Abs. 4: Kantonal soll, im Gegensatz zum Bund, nicht nur der Zeitwert des Pflanzenbestands, sondern auch Folgeschäden (beispielsweise Ertragsausfälle in Folgejahren) entschädigt werden, sofern der Landwirt die nötige Sorgfalt beim Einkauf oder der Zucht der Pflanzen angewandt hat (z.B. durch den Pflanzenpass).

§ 11a

Mitteilungspflicht für Raufutterlieferungen –> Artikel streichen!
Daten zum Raufutter können aus der Nährstoffbilanz bezogen werden. Diese unnötige bürokratische Hürde lehnen wir kategorisch ab. Das Bundesparlament hat diese Vorgabe explizit abgelehnt. Es gibt keinen Grund hier über die Bundesvorgaben hinauszugehen Auch der Einführung von Digiflux stehen wir kritisch gegenüber und hoffen, dass diese noch vor der Einführung im Jahr 2026 abgewendet werden kann oder mindestens grundlegend verbessert wird.

§ 12, Abs. 1, Abs. 2

Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität –> Der Kanton ist hier sehr früh dran, weshalb wir uns noch nicht an der Praxis des Bundes orientieren können. Deshalb fordern wir, dass das Gesetz in diesem Bereich nur minimal angepasst wird, um einen lückenlosen Übergang zwischen bestehenden und zukünftigen Projekten zu ermöglichen. Diese Anpassungen sollten auf das notwendige Minimum beschränkt bleiben, um die Kontinuität zu gewährleisten. Generell fordern wir in diesem Bereich eine Entbürokratisierung sowie einen lückenlosen Übergang zwischen bestehenden und zukünftigen Projekten unter Gewährung von gerechten Übergangsfristen. Das zuständige Amt sollte mit der Branche Leistungsvereinbarungen treffen.

§ 12a

Ressourceneffiziente, umwelt- und klimaschonende Landwirtschaft –> Artikel streichen! Gemäss erläuternder Bericht zur Vernehmlassung wurde dies aktuell im Amt für Umwelt und Energie abgewickelt und bezahlt. Da gehört es auch hin. Wer bestellt (Amt für Umwelt) soll auch bezahlen. Es kann nicht sein, dass dies plötzlich auf das Amt für Landwirtschaft abgewälzt wird.

§ 12b

(aufgehoben) –> kein Kommentar

§ 13 bis 14a

Überschrift (bisherige Überschriftsnummerierungen 9. bis 11.) –> kein Kommentar

§ 16 Abs. 1 bis 3

Beiträge an Strukturverbesserungsmassnahmen –> wird kritisch beurteilt.
Weil die Auflösung einer Betriebs- oder Maschinengemeinschaft einer «Scheidung» ähnlich ist. Wie und von wem will der Kanton in diesem Falle die gesprochenen Beiträge gemäss § 34 zurückfordern?
Wir beantragen, dass der Kanton auch zusätzlich eigene Beiträge ausrichten kann. Denkbar sind: Erhöhung der Strukturverbesserung bei landwirtschaftlichen/Alpwirtschaftlichen Wasserversorgungen, auch einzelbetrieblich, für Alpgebäude oder Strukturverbesserungsbeiträge für Mistplatten. Denn hier wurden die Vorschriften laufend verschärft sei es im Tierschutz oder auch im Umweltschutz.

§ 18 Überschrift, Abs. 5

C.) Beitragshöhe: Strukturverbesserungsmassnahmen –> kein Kommentar

§ 18a

Zusatzbeiträge –> kein Kommentar

§ 18b

Unwetterschäden –> dieser Artikel soll geändert werden.
Die Restkosten der Geschädigten sollen neu maximal 10% betragen.

§ 19 2.

Bezirksbeitrag –> kein Kommentar

§ 20a 4.

Ergänzende Beiträge an PRE-Vorprojekte –> ersatzlos streichen!
Diese Projekte kommen nur Planungsbüros zugute und dies für Projekte, bei denen sowohl die Umsetzung als auch deren nachhaltige Wirtschaftlichkeit unwahrscheinlich ist. Generell führen diese Projekte zu einer Verzerrung des Markts, dies vor allem zulasten autonomer Kleinbetriebe. Wir stehen diesen PRE-Projekten grundsätzlich kritisch gegenüber und sind er Meinung, dass dieses Geld zu den Landwirten und nicht in die Planungsbüros fliessen soll.

§ 21 a

Beiträge an landwirtschaftliche Weiterbildungen –> Die Förderung von Weiterbildungen in der Landwirtschaft ist eine wichtige Massnahme zur Erfüllung des verfassungs-mäßigen Auftrags gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung. Dieser Artikel fordert in Artikel 104 Absatz 3 lit. e, dass die landwirtschaftliche Ausbildung unterstützt wird. Durch die Verbesserung der Kompetenzen der Landwirte können diese ein angemessenes Entgelt erzielen, was wiederum zur Erfüllung von Artikel 104 Absatz 3 lit. a beiträgt, der ein angemessenes Entgelt Einkommen für die Landwirte sicherstellt. Durch die Annahme der Pflegeinitiative hat das Schweizer Stimmvolk die Ausbildungsoffensive in diesem essenziellen Bereich der Grundversorgung unterstützt. Die Landwirtschaft als Versorgerin unserer Gesellschaft sollte denselben Anspruch auf Unterstützung haben. Es ist jedoch wichtig, dass es trotz der Förderung dieser Weiterbildung weiterhin möglich sein soll, mit einer landwirtschaftlichen Grundausbildung einen Betrieb führen zu dürfen.

§ 24 3.

Verwaltungsgericht –> kein Kommentar

§ 32a, § 32b und § 32c

Amtshilfe / Steuerdaten / kantonale Justizbehörde –> Für die Feststellungen des Amtes für Landwirtschaft können Steuerdaten von Landwirtschaftsbetrieben benötigt werden. Dennoch muss der Zugang zu diesen sensiblen Daten streng kontrolliert werden und darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Landwirte erfolgen. Ein automatisiertes Abrufverfahren birgt erhebliche Datenschutzrisiken, da es zu einer unkontrollierten und möglicherweise missbräuchlichen Nutzung der Daten führen könnte. Der Schutz der Privatsphäre und Datensouveränität der Landwirte muss oberste Priorität haben.

§ 34

Rückerstattung von Beiträgen –> kein Kommentar

§ 34a b)

Rückforderung und Subrogation –> wir unterstützen diesen Artikel.
Es braucht klare Kriterien, in welchen Fällen ein Beitrag zurückgefordert werden kann oder in welchen Fällen auf eine Rückforderung verzichtet werden kann. Diese Massnahme ist konsequent, da es letztendlich Steuergelder sind und ungerechtfertigte Zahlungen vermieden werden müssen. Wie in § 16 bereits erwähnt, sehen wir die Handhabung bei Betriebs- und Maschinengemeinschaften schwierig umzusetzen.

§38a (neu)

Übergangsbestimmung zur Änderung vom … –> kein Kommentar

 

Die Gesetzesvorlage soll von jeglichen Umweltschutz- und Klimathemen bereinigt werden, die nicht in einem Bundesgesetz verankert sind oder lediglich einem unrealistischen regierungsrätlichen Strategiepapier entspringen! Getreu dem Schwyzer Grundsatz soll auf die Verschärfung von Bundesgesetz konsequent verzichtet werden. Das «Gesetztes-Korsett» in der Landwirtschaft ist bereits heute viel zu eng geschnürt. Klima und Energiemassnahmen die bisher über das Amt für Umwelt und Energie abgewickelt wurden sollen auch da bleiben. Wer bestellt soll auch weiterhin bezahlen. Es kann nicht sein, dass dies hier über die Hintertür der Landwirtschaft belastet wird.

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