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Vernehmlassung

Vernehmlassung Finanz- und Aufgabenprüfung 2022

Die SVP vom Kanton Schwyz begrüsst grundsätzlich die Bemühungen, den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden im Kanton Schwyz zu verbessern und für eine gerechtere Verteilung der finanziellen Ressourcen zu sorgen. In diesem Zusammenhang möchten wir folgende Anmerkungen machen:

IFA:
Transparenz und Nachvollziehbarkeit:
Es ist wichtig, dass der Finanzausgleich für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar wird. Daher sollten die Kriterien für die Verteilung der Finanzmittel klar und verständlich legiferiert und kommuniziert werden. Die SVP sieht hier jedoch eine Intransparenz hinsichtlich der Indikatoren für die Berechnung des GLA und SLA. Aufgrund der versteckten Berechnung wird das vorliegende System nicht viel transparenter als der heutig in Kraft befindliche innerkantonale Finanzausgleich. So ist beispielsweise der Altersquotient 2.5 Mal höher gewichtet als der Sozialhilfequotient ohne genau auf dessen Herbeiführung einzugehen. Im Weiteren führt ein Altersquotient ohne Berücksichtigung der finanziellen Ausstattung der betroffenen Personen zu Fehleinschätzungen. Insbesondere im ländlichen Teil vom Kanton Schwyz ist die Altersarmut durchaus noch vorhanden. Dasselbe Problem ist in der Dotation der beiden Töpfe, dem geographisch-topographischen Lastenausgleich (GLA) und dem soziodemographischen Lastenausgleich (SLA) ersichtlich. Bei gegebener Dotation von 50/50 beobachtet man, dass oft strukturschwache Berggemeinden das Nachsehen haben. Es ist entsprechend zu prüfen, ob diese Verteilung mehr Gewichtung im GLA-Topf erhalten soll.

So führen die Indikatoren auch zu einer grossen Volatilität in den Gemeinden. So kann eine geringe Jugendquote in einer kleinen Gemeinde zu hohen Soziallasten führen, wenn Kinder und Jugendliche in die Sonderschule gehen müssen.

Die SVP sieht in der Alleinkompetenz des Regierungsrats hinsichtlich der Dotationsgewichtung ebenfalls ein Problem und erkennt keine Möglichkeit einer Erfolgskontrolle durch die Legislative des Kantons, welche allenfalls eine Korrekturmassnahme vornehmen kann. Die SVP erwartet bei der Neugestaltung des IFA eine klar vordefinierte Erfolgsmessung mit entsprechenden Hebeln, um zu erwartende Systemfehler und allfällige Missstände zu korrigieren.

Berücksichtigung der unterschiedlichen Gemeindebedürfnisse: Die Gemeinden im Kanton Schwyz haben unterschiedliche Bedürfnisse und Herausforderungen. Daher sollte der Finanzausgleich nun mehr auch auf diese Unterschiede eingehen und für eine angemessene Berücksichtigung sorgen. Es ist unbestritten, dass der neue Finanzausgleich eine verbesserte Datenbasis für die Berechnung von künftigen Ausgleichszahlungen liefert. Dank des bisherigen Finanzausgleichs konnten viele Gemeinden in den vergangenen Jahren ihren Steuerfuss stetig senken, was teilweise auch auf die Überkompensationen zurückzuführen ist. Um die künftigen fehlenden finanziellen Mittel bei einer Umstellung auf den Ressourcenausgleich generieren zu können, müssten bei der vorliegenden Fassung insbesondere ländliche Gemeinden ihre Steuern und Gebühren massiv erhöhen und zusätzliche Abgaben einführen. Die SVP erachtet es als wichtig, kleinräumige Strukturen zu erhalten, insbesondere in Gemeinden, die aufgrund ihrer Grösse und Bevölkerungsdichte Schwierigkeiten haben, ihre häufig gesetzlich vorgeschriebenen Infrastrukturen aus eigener Kraft zu finanzieren.

Langfristige Planungssicherheit: Der Finanzausgleich sollte langfristige Planungssicherheit für die Gemeinden bieten. Daher ist es notwendig, dass die Kriterien für die Verteilung der Finanzmittel über einen längeren Zeitraum stabil bleiben und nicht jedes Jahr neu verhandelt werden müssen.

Die bis anhin gewährten Überkompensationen in einzelnen Gemeinden werden durch Steuererhöhungen nicht ersetzt werden können. Dies betrifft vor allem die Spezialfinanzierungen. Diese müssen separat betrachtet werden, da diese am Verursacherprinzip hängen. Dies trifft besonders die kleinen Gemeinden, welche nach Beendigung des Härteausgleichs neben den Steuern zusätzlich die Gebühren erhöhen müssten.

Der Kanton will mit diesem Vorschlag ca. CHF 63 Mio. mehr an die Gemeinden und Bezirke verteilen. Es ist indessen kaum nachvollziehbar, dass insbesondere kleine strukturschwache Gemeinden einen massiven Nachteil aus dieser Modernisierung vom IFA ziehen sollen und der Übergang unter den Gemeinden selbst ausgeglichen werden müsste. In diesem Teilbereich ist der neue Algorithmus noch nicht fertig ausgearbeitet und braucht nach Meinung der SVP noch weitere Steuerungsgrössen. Praktisch alle betroffenen Gemeinden, welche mit dem neuen Rechnungsmodell ins Hintertreffen geraten, stellen zum Bespiel hochgradiges Erholungsgebiet zur Verfügung oder decken eidgenössisch verordnete Naturschutzvorgaben für den Kanton ab. Diese wirken für die Entwicklung der betroffenen Gemeinden in erster Linie einschränkend, sind kaum kostendeckend geschweige den rentabel. Die SVP fordert deshalb ausdrücklich die Anzahl der Indikatoren unter §9 zu überprüfen und im Sinne der Transparenz auch offen auszuführen.

Anreize für eine nachhaltige Finanzpolitik: Der Finanzausgleich sollte Anreize für eine nachhaltige Finanzpolitik schaffen, indem Gemeinden belohnt werden, die ihre Finanzen langfristig im Griff haben und erfolgreich wirtschaften. Allerdings ist es auch wichtig, sicherzustellen, dass die Ressourcen effektiv und effizient genutzt werden. Es sollten Anreize geschaffen werden, um die betroffenen Gemeinden bei der Erhöhung ihrer Einnahmen und der Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation zu unterstützen. Maßnahmen wie die Förderung von Wirtschaftswachstum, die Unterstützung von Innovationen und die Verbesserung der Infrastruktur können dazu beitragen, dass die betroffenen Gemeinden langfristige Finanzstabilität erlangen und ihre Infrastrukturen aufrechterhalten können.

Die SVP sieht in der Vorlage folglich keine korrelierenden Anreize dafür, dass Nehmergemeinden ihre Steuern tatsächlich senken beziehungsweise senken werden können. Entsprechend stellt sich die Frage, wie die Steuerdisparität im Anschluss der Vorlage tatsächlich aussehen wird.

Der Härteausgleich soll gemäss Vorlage eine vorübergehende Lösung sein, um Gemeinden in finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen. Jedoch ist davon auszugehen, dass diverse Gemeinden im vorliegenden Fall, egal wie lange die Härteregelung gilt, nach Beendigung dieser Zahlungen ihre Infrastrukturen nicht aus eigener Kraft finanzieren können.

Prämienverbilligung:
Die SVP unterstützt die vollständige Übernahme der Prämienverbilligungen durch den Kanton. Jedoch sollten die Verlustscheine von den jeweiligen Gemeinden beglichen oder verwaltet werden. Nur vor Ort sind die säumigen Bewohner bekannt und die Gemeinden sind im Sinne des Subsidiaritätsprinzips das geeignetere Organ, um entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Baubeiträge Pflege / Pflegefinanzierung:
Der Regierungsrat erlässt Bestimmungen über die Berechnung und Festlegung der Höchsttaxen in den Alters- und Pflegeheimen. Eine Beteiligung des Kantons muss hier durchaus erwartet werden, da die Mitsprache, beziehungsweise Mitbestimmung und somit die fiskalische Äquivalenz nur teilweise erfüllt wäre.

Ebenfalls leistet der Kanton keine finanzielle Beteiligung beim Bau von APH’s mehr. Der Regierungsrat hat hier zwar den Handlungsbedarf erkannt, anerkennt jedoch eine Verschiebung der Finanzierung zum Kanton nicht als zielführend. Die SVP sieht eine Einbettung der Pflegefinanzierung innerhalb dieser Revision als zwingend.

Feuerwehr / Brandschutz:
Es müsste im Detail aufgezeigt und abgegrenzt werden, was zur Grundausrüstung einer Feuerwehr gehört und wo die finanziellen Grenzen sind. In Anlehnung an das aktuelle Raum- und Ausbildungskonzept (RAK), dessen Kostenanteile des Kantons sicher zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr aktuell sind.

Eine dezentrale Aufrechterhaltung der Feuerwehrorganisationen wird von der SVP befürwortet. Auch wenn bei zentraler Beschaffung Skaleneffekte genutzt werden könnten, bietet die dezentrale Beschaffung besser Gewähr, dass passende und zweckmässige Ausrüstung beschafft wird.

Volksschule / Sonderschule:
Indem 50% der Lehrerbesoldung für die Volksschule übernommen werden, wird eine erhebliche Entlastung der Gemeinwesen erreicht. Ebenfalls kann die höhere Mitbeteiligung dazu führen, dass im BiD kostenbewusster gearbeitet wird. Es gilt ausserdem zu überprüfen, wie die Kosten der Lehrkräfte pro SUS reduziert werden können. Dies erfordert unter Umständen, dass zusammen mit der PH und den Kommunen neue flexiblere Anstellungs- und Beschulungssysteme entwickelt werden müssen.

Je nach Gemeinde gibt es erwiesenermassen unterschiedliche Herausforderungen an die Bildung und Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Manche Gemeinden haben eine höhere Anzahl von Kindern, die in speziellen Schulen unterrichtet werden müssen, während andere Gemeinden damit weniger konfrontiert sind. In der Regel werden die notwendigen Abklärungen zur Feststellung der Bedürfnisse und Fähigkeiten der betroffenen Kinder vom zuständigen Kanton durchgeführt. Je nach Ergebnis der Abklärung können die Kinder entweder in einer Sonderschule unterrichtet werden oder es werden Integrationsmöglichkeiten in den regulären Klassen der jeweiligen Gemeinde geschaffen.

In manchen Fällen kann es jedoch kostengünstiger sein, Integrationsmöglichkeiten in den regulären Klassen der Gemeinde zu schaffen. Allerdings dauern die Abklärungen oft viel zu lange, wodurch die Gemeinden bis zu 100% der anfallenden Betreuungskosten tragen müssen, bevor die Abklärungen abgeschlossen sind. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die Gemeinden führen, insbesondere wenn es sich um eine Gemeinde mit vielen betroffenen Kindern handelt. Daher ist es wichtig, dass die Abklärungen so schnell wie möglich durchgeführt werden, damit die Gemeinden die anfallenden Betreuungskosten minimieren können.

Fazit:
In der aktuellen Version hält die vorliegende Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 den Kriterien der SVP vom Kanton Schwyz nicht stand und wir weisen die Vorlage zur umfassenden Überarbeitung zurück. Wir erachten das Ergebnis zumindest teilweise als Kopie von unserem fallierten nationalen Finanzausgleich. Die SVP betont an dieser Stelle nochmals die Wichtigkeit von Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Finanzausgleich und der Berücksichtigung unterschiedlicher Gemeindebedürfnisse. Sie fordert eine langfristige Planungssicherheit und definierte Anreize für eine nachhaltige Finanzpolitik der Gemeinden und Bezirke unter Berücksichtigung der Gegebenheiten (GLA / SLA). Ein Härteausgleich darf keine dauerhafte Lösung werden, um finanzschwache Gemeinden zu unterstützen. Es gilt deshalb den Algorithmus weiterzuentwickeln oder entsprechende Gefässe zu schaffen, damit die Berggemeinden nach Beendigung vom Härteausgleich ihre Infrastrukturen aus „eigener“ Kraft finanzieren können. Es muss deshalb zwingend eine Vorlage geschaffen werden, welche mit dem Einsatz der 63 Mio. Franken bei allen Gemeinden Verbesserungen herbeiführt. Es darf nach Meinung der SVP beim Einsatz von so viel Steuergeld keine Verlierer geben. Die Vorlage muss zusätzlich so austariert sein, dass der neue IFA über den gesamten Kanton gesehen, ohne eine finanzielle Mehrbelastung der Steuerpflichtigen auskommt. Ansonsten kann die SVP die Revision ebenfalls nicht mittragen.

In Bezug auf die Prämienverbilligung unterstützt die SVP die vollständige Übernahme durch den Kanton, jedoch sollten Verlustscheine von den jeweiligen Gemeinden beglichen oder verwaltet werden. Die Pflegefinanzierung muss in die anstehende Revision des Finanzausgleichs integriert werden.

Konkrete Anmerkungen
Für allfällige Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

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