Teilrevision Transparenzgesetz | Neuregelung anonymer Spenden

Obschon die SVP das Transparenzgesetz (TPG) bekanntlich ablehnte, respektiert sie selbstverständlich den Schwyzer Volksentscheid vom 4. März 2018. Unsere Partei anerkennt auch die Notwendigkeit, dem Bundesgerichtsurteil vom 26. Oktober 2020 (1C_388/2019) Rechnung zu tragen. Der Revisionsbedarf ist aus Sicht der SVP somit gegeben.