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Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort Teilrevision des Pensionskassengesetzes

Besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme in oben erwähnter Angelegenheit. Vorab möchten wir die hohe inhaltliche Qualität der Vorlage sowie Herr Martin Bieris Bereitschaft, uns diese am 16. September telefonisch zu er-läutern, würdigen. Angesichts der allseits bekannten demografischen (Langlebigkeit) und finanziellen (Negativzinsen) Herausforderungen für Schweizer Pensionskassen (PK) anerkennt die SVP grundsätzlich den Sanierungs- bzw. Revisionsbedarf des Pensionskassengesetzes (PKG). Namentlich erachten wir die derzeitige Umverteilung von den Aktiven zu den Pensionierten wegen der Umwandlungsverluste als höchst problematisch.

Für die SVP stehen beim vorliegenden Geschäft denn auch weniger die technischen Aspekte im Vordergrund, sondern folgende beiden übergeordnete Fragen:

1. Geht die PKG-Revision über die notwendigen Sanierungsmassnahmen hinaus?[1] Angesichts der Tatsache, dass das modellmässige Leistungsziel (44 %) beibehalten werden soll, ist dies nicht der Fall. Bemerkenswert scheint uns dabei die Tatsache, dass wegen des fehlenden Koordinationsabzugs die PK SZ für Löhne bis zu CHF 115’000/Jahr besonders attraktiv ist. Ist es strategisch sinnvoll, die Kader damit lohnmässig relativ zu benachteiligen bzw. namentlich Teilzeitarbeitende zu bevorzugen?

2. Werden die Sanierungsmassnahmen fair zwischen dem Kanton, seinen Arbeitnehmenden und der PK SZ auf-geteilt? Für die SVP erfüllt die Vorlage dieses Kriterium im Grundsatz: Die schrittweise Reduktion des Umwandlungssatzes bis 2027 wird die Arbeitnehmenden (insbesondere die Jahrgänge 1961–1987) spürbar treffen, ebenso die Verlängerung der Spardauer und die Erhöhung ihrer Beiträge um 0.5 bis 0.75 Prozentpunkte zur Finanzierung der erhöhten Spargutschriften. Die PK SZ trägt den Umwandlungsverlust und die Besitzstandsrente. In diesem Lichte erscheint, schliesslich, die markante Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge von 10 auf 12 % zur Finanzierung der Spargutschriften und des Umwandlungssatzes als sachlich vertretbar (wenn auch wenig erfreulich, da sich die SVP eine kleinere Belastung des Kantons – sprich: des Steuerzahlers –wünschen würde). In diesem Sinne regen wir an, den Beitrag für einen leicht erhöhten Umwandlungssatz (0.5%) als Maximum im Gesetz festzulegen. Der Verwaltungsrat der PK SZ könnte, sofern sich dieser Beitrag in Zukunft als nicht mehr erforderlich erweist, auf die Erhebung dieses Beitrages ganz oder teilweise verzichten. Dies könnte z.B. eintreten, wenn das Zinsniveau wieder steigt oder das Rentenalter auf schweizerischer Ebene (AHV) erhöht würde.

[1] Diese Frage stellt sich – noch akzentuierter – auch bei der Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes. Wir bitten den Regierungsrat da-her, diesen Aspekt in beiden Vorlagen besonders zu beleuchten. Hilfreich wären namentlich Vergleiche mit umliegenden Kantonen sowie mit vergleichbaren privaten Arbeitgebenden (Benchmarkings).

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