Teilrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG): Anpassung der Regelung der Ersatzabgabe im Notfalldienst

Die SVP des Kantons Schwyz begrüsst die im Vernehmlassungsentwurf vorgesehenen Anpassungen. Die damit verbundene Flexibilisierung der Höhe der Ersatzabgabe im ärztlichen und zahnärztlichen Notfalldienst von Seiten der Regierung ermöglicht einen entsprechenden Handlungsspielraum auf die tatsächlichen Gegebenheiten. Auch wird mit der Anpassung der politische Wille des Kantonsparlamentes umgesetzt.