Teilrevision des Gesetzes über die Beurkundung und Beglaubigung
Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Beurkundung und Beglaubigung will man die Grundlage schaffen, damit künftig auch virtuell gefasste Beschlüsse der Generalversammlung der Aktionäre, sowie des Verwaltungsrates im Kanton Schwyz durch elektronische Medien beurkundet werden können.
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