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Vernehmlassung

Teilrevision des Gesetzes über die amtlichen Veröffentlichungen (Digitales Amtsblatt)

Rückblick: Eine knappe Mehrheit der SVP-Fraktion lehnte die diesbezügliche Vorlage im Kantonsrat ab. Unsere Fraktion befürchtete, dass eine rein digitale Version des Amtsblatts Bürger ohne Internetzugang oder mit geringeren digitalen Kompetenzen ausschliessen könnte, indem deren Zugang zu wichtigen behördlichen Informationen und rechtsverbindlichen Fristen eingeschränkt würde.

Erwägungen

Die SVP begrüsst grundsätzlich die Initiative zur Einführung eines digitalen Amtsblatts. Dies stellt einen Schritt in Rich-tung Modernisierung der Verwaltungspraxis dar und könnte die Effizienz in der Bereitstellung behördlicher Informationen vereinfachen. Generell erhofft sich die SVP von der Digitalisierung mittelfristige Einsparungen.

Trotz eines drastischen Rückgangs der Abonnentenzahlen, um etwa 60% zwischen 2006 und 2023, zählt das Amtsblatt im Jahr 2023 allerdings immer noch 2’456 Abonnenten. Diese Zahl entspricht der Bevölkerungszahl der Gemeinde Unteriberg und verdeutlicht, dass von einer vernachlässigbaren Minderheit keinesfalls die Rede sein kann.

Besonders betroffen sind hierbei ältere Menschen: Laut einer aktuellen Erhebung des Bundesamts für Statistik (Digitale Kompetenzen, Omnibus 2023: Erhebung zur Internetnutzung) verfügen nur 72% der über 65-Jährigen über digitale Informations- und Datenkompetenz. Bei den über 75-Jährigen sinkt dieser Anteil sogar auf 56%. Auf unseren Kanton umgerechnet betrifft dies allein 11’840 Bürger.

Forderungen

Die SVP macht darum folgende Forderungen beliebt:

  • Es bedarf einer Übergangslösung, um sicherzustellen, dass alle Bürger, unabhängig von ihrem Alter und ihren digitalen Kenntnissen, Zugang zu den Informationen des Amtsblatts haben. Konkret soll das Amtsblatt allen aktuellen Abonnenten bis 2030 weiter zugestellt werden. Es sollen aber keine neuen Print-Abonnemente abgeschlossen werden.
  • Der Kanton soll Bürger von der digitalen Variante überzeugen/diese aktiv bekannt machen.
  • Den Bürgern soll es ebenfalls möglich sein, jederzeit kostenlos einen Ausdruck des Amtsblatts auf der lokalen Gemeindeverwaltung zu beziehen (auch nach Ablauf der Übergangsfrist).
  • Echter Mehrwert durch eine nutzerfreundliche Plattform für amtliche Publikationen, die durch einfache Filter-Funktionen bedarfsgerechte Daten-Exporte ermöglicht (beispielsweise nur Baugesuche).
  • Mittelfristig sollen durch die Effizienzsteigerung Stellen beim Kanton eingespart und somit Kosten gesenkt werden.
  • Um Kontinuität zu wahren, soll der Regierungsrat die Publikation weiterhin wöchentlich auf den Freitag festlegen.
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