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Vernehmlassung

Teilrevision des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (FHG) und des Finanzhaushaltsgesetzes für die Bezirke und Gemeinden (FHG-BG) – Gebührenerhebung

Die SVP begrüsst die vorgeschlagene Teilrevision im Grundsatz. Die Stärkung der Rechtssicherheit durch die Schaffung einer formellen Grundlage für die Gebührenregelung auf kantonaler und kommunaler Ebene ist sinnvoll und notwendig. Im Hinblick auf den Entscheid des Bundesgerichts (2C_699/2017) ist eine ausreichende kantonale gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Gebühren zwingend, um den Vorgaben des Bundesrechts zu entsprechen. Welch rechtliche Unsicherheiten bislang entstehen konnten zeigte der innerkantonale Fall mit dem erwähnten Bundesgerichtsurteil um die Parkplatzgebühren der Gemeinde Reichenburg.

Aus Sicht der SVP ist es entscheidend, Rechtssicherheit zu schaffen, damit kein Raum für Willkür besteht. Zudem wird durch diese Teilrevision dem Bedarf nach zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen für die kantonale und kommunale Gebührenerhebung auf Verwaltungsebene Rechnung getragen. Für uns ist es essenziell, dass der Kanton die Grundsätze für Gebühren, welche die Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen, im Kanton Schwyz zu entrichten haben, transparent festlegt.

Erwägungen

  • Keine Einführung neuer Gebühren
    Es ist erfreulich, dass das Sicherheitsdepartement in seinem Bericht mehrfach betont, dass mit dieser Teilrevision keine neuen Gebühren geschaffen werden und auch keine bestehenden Gebührentarife angepasst werden. Dies gewährleistet, dass die Revision als eine Massnahme zur Konsolidierung bestehender Regelungen zu verstehen ist und nicht als «Türöffner» für neue belastende Gebühren beim Kanton und unseren Gemeinden.
  • Klarstellung der Gebührenarten
    Die Klarstellung der verschiedenen Gebührenarten – Verwaltungsgebühren, Benützungsgebühren und Konzessionsgebühren – wird begrüsst. Die Einführung expliziter Regelungen zur Pauschalierung von Gebühren bei standardisierten staatlichen Tätigkeiten und zur Bemessung auf Basis von objektiven Kriterien trägt zur Vereinfachung und Transparenz bei.
  • Umsetzung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips
    Die Verankerung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips im Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Höhe der Gebühren den tatsächlichen Kosten entspricht und in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung steht. Die Verankerung des Kostendeckungsprinzips ist besonders wichtig, um einer möglichen Überfinanzierung entgegenzuwirken und um sicherzustellen, dass Gebühren nicht als versteckte Steuern erhoben werden und sich die Verwaltung nicht durch hohe Kausalabgaben bereichern kann. Mit dem Äquivalenzprinzip werden wichtige verfassungsrechtliche Prinzipien wie das Verhältnismässigkeitsprinzip (Art. 5 Abs.2 BV), das Gleichbehandlungsgebot (Art. 8 BV) und das Willkürverbot (Art. 9 BV) im Gesetz verankert.
  • Klarere Regelungen für Gemeinden
    Die vorgeschlagene Revision erscheint auch sinnvoll, da sie Gemeinden und Bezirke darin unterstützen, die Regelungen auf Bundesebene konsistenter umzusetzen. Diese Regelungen schaffen eine einheitliche Grundlage und sorgen dafür, dass die Gemeinden und Bezirke Gebühren rechtssicher und im Einklang mit den übergeordneten gesetzlichen Anforderungen erheben können. Dadurch wird die Rechtssicherheit erhöht und die Handlungsfähigkeit auf kommunaler Ebene gestärkt, da die Gemeinden und Bezirke damit über klar definierte Leitlinien verfügen.
  • Kritik am Teuerungsausgleich und Forderung zur Begrenzung der Gebührenanpassungen
    Während die Verpflichtung zur regelmässigen Überprüfung der Gebühren grundsätzlich positiv zu bewerten ist, um deren Übereinstimmung mit den tatsächlichen Bemessungsgrundlagen sicherzustellen, ist hingegen die automatische Anpassung an die Teuerung kritisch zu betrachten. Der vorgeschlagene Schwellenwert von drei Prozentpunkten für eine Gebührenanpassung könnte zu einer schleichenden und kontinuierlichen Erhöhung der Gebühren führen, die für die Bürgerinnen und Bürger zunehmend belastend ist. Diese Praxis könnte eine zusätzliche finanzielle Last darstellen, insbesondere für Haushalte, die bereits durch andere steigende Kosten belastet sind.
  • Begrenzung der Gebührenanpassung
    Die SVP Kanton Schwyz fordert, dass die Anpassungen an die Teuerung nicht automatisch und ohne eingehende Prüfung der Notwendigkeit erfolgen. Stattdessen muss geprüft werden, ob steigende Kosten durch Effizienzsteigerungen oder andere Massnahmen innerhalb der Verwaltung kompensiert werden können, bevor eine Gebührenerhöhung in Betracht gezogen wird. Gebührenerhöhungen sollten stets das letzte Mittel sein, um den finanziellen Druck auf Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Nur wenn ein erheblicher Anstieg interner oder externer Kosten nachweislich besteht, sollte eine Anpassung der Gebühren an die Teuerung in Betracht gezogen werden.

Konkrete Anmerkung

§48 (neu) 6. Anpassungen ist deshalb wie folgt anzupassen:

Abs.1: => keine Anpassungen

Abs.2 => ist neu wie folgt zu formulieren:
Teuerungsbedingte Erhöhungen sind zulässig, wenn der Schweizerische Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um mehr als fünf Prozent gestiegen ist gegenüber der ersten Gebührenfestlegung oder der letzten Gebührenanpassung. Vor einer Erhöhung sind alle anderen Möglichkeiten zur Kostensenkung auszuschöpfen.

Schlussfolgerungen

Die SVP Kanton Schwyz hält fest, dass die vorgeschlagene Teilrevision eine notwendige Massnahme ist, um den Anforderungen des Bundesrechts gerecht zu werden und Rechtssicherheit zu schaffen. Besonders begrüsst wird, dass die Teilrevision keine Grundlage für neue Gebühren schafft, sondern bestehende Regelungen stärkt. Wir unterstützen diesen Ansatz und werden künftig darauf achten, dass keine zusätzlichen und unnötigen finanziellen Belastungen für die Bürger entstehen. Die SVP Kanton Schwyz wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die Gebührenerhebung auf ein Minimum zu beschränken ist und Kausalabgaben nicht dafür zu nutzen sind, den Staatsapparat stetig auszubauen oder finanzielle Überschüsse auf Kosten der Bürger zu schaffen.

Darüber hinaus fordern wir, dass Teuerungsanpassungen nicht automatisch, sondern nur nach sorgfältiger Prüfung der Notwendigkeit und unter Ausschöpfung aller möglichen Kostensenkungsmittel erfolgen. Eine verantwortungsvolle und zurückhaltende Gebührenpolitik stellt sicher, dass der Bevölkerung keine unnötigen Mehrkosten auferlegt werden.

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