Teilrevision des Enteignungsgesetzes
Kulturland hat für die SVP einen grossen Stellenwert, demensprechend ist die Übernahme des Bundesgesetzes, mit dem dreifachen Schätzungswert, zu begrüssen. Mit dieser Regelung wird gutes Kulturland in Zukunft höher entschädigt.

Prinzipielle Überlegungen und Lösungsansätze
Hingegen würden Flächen, die im Schätzwert schlechter bewertet sind (z.B. Ried), nicht von der Neuregelung profitieren. Aber genau diese «schlechten» Böden haben auch einen Wert, nicht aus Sicht der Landwirtschaft, sondern der Ökologie. Aufgrund dieser Erkenntnis fordert die SVP diesen Missstand mit einem Mindestpreis zu beheben und der Mindestbetrag soll in der Verordnung festgelegt werden.
In Anbetracht des heutigen im Regelfall bezahlten Preis von Fr. 12.- pro m2, ist eine Erhöhung auf min. Fr. 20.- pro m2, aus unsrer Ansicht, nur Fair und auch Tragbar.
Im Allgemeinen ist eine Enteignung mühsam, umständlich und sollte wenn möglich umgangen werden.
Ziel ist und bleibt eine gütliche Einigung anzustreben.
Konkrete Anträge von der SVP
– Aufnahme eines Mindestpreises ins Enteignungsgesetzes, EntG § 19, Bst. b
– Einen Mindestbetrag in der Verordnung festzulegen, min. Fr. 20.- pro m2