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Vernehmlassung

Energie- und Klimaplanung 2022+: Anhörung

Mit Interesse hat sich die SVP vom Kanton Schwyz mit der vorgelegten Energie- und Klimaplanung 2022+ auseinandergesetzt. Für die SVP war nach dem Einlesen in die Thematik klar, dass die geplanten Massnahmen zum Teil erhebliche Einschränkungen für die persönliche und wirtschaftliche Freiheit der Bevölkerung mit sich bringen wird. Dies führt in der Folge zu einer starken Belastung für das Gewerbe, die Korporationen und die staatlichen Gebilde. Für eine seriöse, nachvollziehbare und fundierte Prüfung wurde deshalb ein einfaches Beurteilungsraster mit den folgenden Kriterien angewendet:

  • Stufenkonformität
  • Ursache und Wirkung
  • SWOT Analyse aus der Sicht der kantonalen Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten
  • Risikobeurteilung bezüglich der Umsetzung
  • Analyse über die Qualität der zugrunde liegenden Informationen und Definitionen

Nach der Überprüfung der «Energie- und Klimaplanung 2022+» nach den erwähnten Kriterien möchte die SVP wie nachfolgend ausgeführt Stellung nehmen.

Allgemeine Stellungnahme:
Bereits die Bezeichnung «Klimaplanung» ist komplett verfehlt angewendet und suggeriert, der Kanton Schwyz könne das Klima planen. Das Klima ist gemäss Definition des Weltklimarates (IPCC), der mit meteorologischen Methoden ermittelte Durchschnitt der Prozesse in der Erdatmosphäre. Es ist mehr als offensichtlich, dass Prozesse in der Erdatmosphäre mit den politischen Möglichkeiten vom Kanton Schwyz weder beeinflusst, geschweige geplant oder gesteuert werden können.

Sollte mit dem Wort «Klimaplanung» die Prävention vor Schäden in Folge der Veränderung des Klimas gemeint sein, muss nach Ansicht der SVP auf reisserische Begriffe verzichtet und der bisher bewährte Begriff «Naturgefahren» verwendet werden. Die Bezeichnung «Klimaplanung» ist in jedem Fall irreführend und entbehrt jeglicher Sachlichkeit.

Im Weiteren ist die SVP über die mangelnden volkswirtschaftlichen Kenntnisse vom Umweltdepartement konsterniert und möchte an dieser Stelle einige grundlegende Fehlinterpretation und Falschbehauptungen im Bericht korrigieren:

  1. Es wird postuliert, dass öffentliche Investitionen zu einer erhöhten Beschäftigung und zu einer Steigerung der Wertschöpfung führen sollen (vgl. S. 4). Diese Behauptung gründet auf einem ökonomischen Fehlverständnis und kann nur als unqualifiziert bezeichnet werden. Es bleibt unbestritten, dass die Finanzierung des Staates und somit seine Ausgaben durch Unternehmen und private Steuerzahler erfolgt. Eine staatliche Subventionspolitik führt erwiesenermassen weder zu nachhaltiger Innovation noch zu einer Steigerung der Wertschöpfung. Es ist aus Sicht der SVP nicht adäquat und wenig professionell, solche Schlussfolgerungen in einem offiziellen Dokument aufzuführen.
  2. Die SVP kann die Auswirkungen vom Klimawandel gemäss Bericht ebenfalls teilen. Abweichend zu den insbesondere auf Seite 4 und 9 erwähnten Evidenzen ist die SVP klar der Meinung, dass der Klimawandel und extreme Wetterereignisse seit je her auf vielen weiteren Ursachen beruht, welche bis heute bei weitem nicht alle verstanden sind. Es ist unabdingbar, dass vor der Umsetzung von weiteren Massnahmen ein umfassendes Verständnis für das Weltklima vorliegt. Die bisherige ideologisch geförderte «Hexenjagd» auf das CO2 ist dafür keine Lösung. Nach Wissenstand der SVP fehlt der Paläoklimatologie bis heute die schlüssige Erklärung für das Entstehen und Abklingen von Eiszeiten. Im Weiteren werden die Sonne beziehungsweise die Sonnenaktivität als Hauptplayer unserer Energie auf der Erde sowie viele weitere Faktoren vorbehaltlos weglassen. Mit einer solchen Informationslage kann nach Meinung der SVP niemals seriös gearbeitet werden.
  3. Der Bericht würdigt durchwegs politische Entscheidungen und Vorlagen, welche möglicherweise der Ideologie der Verfasser nahestehen, was der Sachlichkeit und Glaubwürdigkeit vom vorliegenden Papier abträglich ist. Der nachhaltig prägende Volksentscheid auf eidgenössischer Ebene, die Ablehnung vom revidierten CO2-Gesetz am 13. Juni 2021, wird weder erwähnt noch berücksichtigt. Stattdessen werden beinahe zwanghaft zusätzliche Massnahmen aus früheren Versionen der CO2 Gesetzgebung abgeleitet oder hineininterpretiert. Die erwähnte und abgelehnte Vorlage hatte zum Ziel, die Ziele des Pariser Klimaabkommens und des Energiegesetzes umzusetzen. Der Volksentscheid hat klar aufgezeigt und verdeutlicht, dass die Energiestrategie des Bundes zumindest teilweise als gescheitert zu betrachten gilt. Folglich ist es nicht angemessen, dass der Kanton Schwyz eine Energie- und Klimaplanung auf Basis einer gescheiterten Bundesstrategie erstellen will. Weltanschaulich getriebene Verwaltungspolitik führt nachweislich zur Staats- und Abstimmungsverdrossenheit nach dem Motto, «Sie machen ja sowieso, was sie wollen»!
  4. Die Evaluation zur Zielerreichung der Energiestrategie 2013-2020 ist in Bezug auf verschiedene ausgewertete Punkte nicht hinreichend nachvollziehbar. Wer die ETH Studie «Energiezukunft Schweiz» vom November 2011 noch in Erinnerung hat, weiss, dass damals mit einer 9 Mio. Schweiz in 2050 gerechnet wurde (Seite 12 in der Studie). Mehr als offensichtlich hat die schweizerische Immigrationspolitik komplett versagt und die bereits heute erreichte 9. Mio. Schweiz gilt es in der Energiepolitik, offen und ehrlich abzubilden. Die Verbrauchsziele gilt es folglich am ausser Kontrolle geratenen Bevölkerungswachstum, so gut wie möglich anzupassen. Das Bewerten von langfristigen Zielen ist aktuell komplett zu unterlassen. Die Fehlleistung der erwähnten ETH-Studie zeigt dies mehr als deutlich auf. Unter den vorliegenden Umständen kann lediglich an der Verbesserung der kantonalen Eigenversorgung gearbeitet werden. Nach der Durchsicht Energie- und Klimaplanung 2022+ kann sich die SVP der Vermutung nicht verschliessen, dass die Evaluation auf mutmasslich falschen Annahmen und Datengrundlagen basiert. Die SVP fordert den Regierungsrat dringend auf, die Evaluation sorgfältig zu überprüfen und den Kanton nicht schlechter darzustellen als er tatsächlich ist.
  5. In Abschnitt 5 des Berichts werden Ziele zur Anpassung an den Klimawandel formuliert, die nicht auf Basis von messbaren qualitativen Merkmalen definiert wurden. Die SVP ist der Meinung, dass solche unscharfe und vage Zielformulieren gelinde gesagt, ungünstig sind und es ehrlicher wäre, auf sie zu verzichten.Weiterhin sind die messbaren Zielsetzungen im Bereich der Energieproduktion und des Energieverbrauchs unzureichend. Es ist befremdend, dass der Regierungsrat eigenmächtig ohne Beteiligung des Kantonsrates und der Bevölkerung weitere Ziele festlegt, die in der Art und Ausführung weder politisch noch finanziell gutgeheissen sind. Der Ausbau von rund 160 GWh Photovoltaik-Strom bis 2030, das Fünffache der heutigen Produktion im Kanton Schwyz, muss schlussendlich von jemandem finanziert und politisch umsetzbar sein. Die SVP fordert eine klare Zustimmung des Kantonsrates und der Bevölkerung, bevor solche Ziele irgendwo festgelegt werden. Namentlich der relevante Einbezug von Windkraft aber auch die Absenkung des Endenergieverbrauchs um 11 % kann durchaus im Reich der Visionen angesiedelt werden. Die unter 5.3 «Grundsätze der Planung» festgehaltenen Punkte dokumentieren deshalb nach Meinung der SVP eine ideologisch geprägte Naivität der Verfasser, welche das Volk vom Kanton Schwyz offenkundig wenig kennen.

 

Konkrete Stellungsname zu einzelnen Handlungsfeldern:

EK-EE-1: Erarbeitung und Umsetzung einer Versorgungsstrategie
Die SVP begrüsst die Erarbeitung einer Versorgungsstrategie. Es ist zentral, dass der Kanton Schwyz auch in Zukunft über ausreichend Strom und Energie verfügt.

EK-EE-2: Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zur Förderung der Installation erneuerbarer Energien / Energiespeicher
Die Gesetzgebung kann durch politische Vorstösse oder Initiativen des Kantonsrates oder der Bevölkerung initiiert werden wie in einer Demokratie üblich. Es ist falsch, wenn die Verwaltung sich selbst einen gesetzgeberischen Auftrag in diesem Ausmass und Wirkung gibt. Ausserdem implizieren viele Massnahmen in diesem Papier ein staatliche Bevormundung, welche ein mangelndes Sachverständnis der Bevölkerung zum Thema Natur und Klima suggerieren. Die SVP verlangt daher, dass diese Massnahme ersatzlos gestrichen wird.

EK-EE-3: Unterstützung und Förderung von kommunalen Energieplanungen
Im Sinne der Gemeindeautonomie ist auf ein solches Handlungsfeld zu verzichten.

KA-EE-1: Überprüfung der kritischen Infrastruktur
Die SVP begrüsst die stete Überprüfung der kritischen Infrastruktur als Massnahme. Nach Meinung der SVP ist dieser Prozess bereits seit Jahren am Laufen und ein normaler Standard. Die Definition dieser Massnahme in diesem Papier ist folglich überflüssig und kann in der Folge gestrichen werden.

EK-ID-1: Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien in KMU (Empfehlung)
Die Empfehlung ist zu streichen. Begründung siehe EK-EE-2.

EK-GB-1: Optimierung des Gebäudeprogramms
Das Gebäudeprogramm im Kanton Schwyz wurde in den letzten Jahren massiv ausgebaut. Sofern mit «Optimierung» eine Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit des investierten Steuergeldes in den Gebäudebereich darstellt, ist das bezeichnete Handlungsfeld aus Sicht der SVP berechtigt. Ein weiterer Ausbau in Richtung Giesskannenprinzip macht jedoch keinen Sinn. Im Rahmen des Gebäudeprogramms sind nach wie vor grosse Mitnahmeeffekte Realität. Deshalb muss die Wirksamkeit der Gelder einer stetigen und kritischen Prüfung unterliegen.

KA-GB-1: Beratung und Förderung von Technologien zum sommerlichen Wärmeschutz
Aus Sicht der SVP stellt der sommerliche Wärmeschutz bis dato kein Problem der öffentlichen Hand dar. Diese Massnahme ist zu streichen.

EK-MO-1: Förderung der Dekarbonisierung der Mobilität
Siehe EK-EE-2

EK-MO-2: Ausbau des öffentlichen Verkehrs
Die SVP erachtet eine Massnahme, pauschal den öffentlichen Verkehr auszubauen, weder geeignet noch als sinnvoll im Kontext der Ausführungen im Bericht. Der öffentliche Verkehr soll sich wie bis anhin am Bedürfnis und an der Nachfrage der Bevölkerung orientieren. Es ist deshalb sachfremd, so eine Massnahme einer Energie- und Klimaplanung aufzuführen und kann aus diesem Papier gestrichen werden.

EK-MO-3: Ausbau der Infrastruktur für Fuss- und Radverkehr (Empfehlung)
Diese Empfehlung in Zusammenhang mit der Energie- und Klimaplanung ist zu streichen. Der Ausbau der Infrastruktur soll sich ebenfalls, wie der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, an den Bedürfnissen der Bevölkerung sowie dem zu schaffenden Velogesetz orientieren.

KA-TO-1: Integration der Klimaanpassung im touristischen Raumkonzept (Empfehlung)
Dieser Handlungsbereich kann durchaus gestrichen werden. Wie von den Verfassern des Papiers richtig festgestellt wurde, ist die Möglichkeit vom Kanton zur Einflussnahme aktuell äusserst bescheiden.

KA-NG-1: Förderung des Bewusstseins über Gefährdungen durch Naturgefahren
Dieser Massnahme steht die SVP kritisch gegenüber. Ob der Kanton die richtige Stelle zur Förderung des Bewusstseins über Naturgefahren ist, darf durchaus hinterfragt werden. Naturgefahren sind äusserst vielfältig, deshalb sind je nach Thema ein Fachverband wie zum Beispiel der SAC oder eine SUVA wesentlich glaubwürdiger und näher an der betroffenen Bevölkerung. Im Weiteren informiert üblicherweise auch der Bund darüber, weshalb ein Engagement des Kantons aus Sicht der SVP nicht als angebracht erscheint.

KA-NG-2: Sicherung und Stärkung der Funktion des Schutzwaldes
Die Massnahme scheint für die SVP ebenfalls als nicht vordringlich. Besser wäre, wenn die bereits in den Gesetzen vorhanden Bestimmungen umgesetzt würden. Insbesondere müsste die Wilddichte in den Schutzwäldern dezimiert werden. Diese Fakten sind schon lange bekannt, weshalb jetzt vom Kanton zuerst geliefert werden muss. Im Weiteren muss auch der «grüne» Aktivismus im Bereich Bachverbau kritisch beobachtet werden. Der Bachverbau über die Wildüberführung in Goldau wurde bereits beim ersten kleinen Unwetter vom Bach schlichtweg abgeräumt und funktionslos.
Bemerkung: die SVP hat den Begriff «Zunahme der Wald- und Flurbänden» Seite 37 als Brände interpretiert.

KA-SA-1: Aufbau Informationsplattform Gesundheit
Die SVP erachtet eine Informationsplattform zum Thema Gesundheit in einer Energie- und Klimaplanung auf kantonaler Ebene als ein ziemlich gesuchtes und weitgehend sachfremdes Thema. Die Massnahme sei ersatzlos zu streichen.

KA-RE-1: Aufnahme Klimawandel in den kantonalen Richtplan
Die Massnahme sei ersatzlos zu streichen. Für die SVP ist klar, dass ein Klimawandel seit Jahrmillionen stattfindet und folglich natürlich ist. Während der letzten Eiszeit lagen weite Teile des Kantons unter hunderte Meter dickem Eis. Welches Klima in unserer Region nun das richtige ist, masst sich die SVP nicht an zu bestimmen. Für die SVP ist indessen wichtig, dass zur Natur integral Sorge getragen wird. Der Druck von Menschen auf die Natur, Umwelt und Landreserven durch die masslose Zuwanderung sowie der übermässige Transitverkehr ist ein viel grösseres Problem für die Region. Leider scheint dieses vitale Thema an der Ideologie im Amt zu scheitern.

KA-RE-2: Anpassung von gesetzlichen Grundlagen
Siehe EK-EE-2

KA-RE-3: Unterstützung zur Schaffung kühler Plätze
Aus Sicht der SVP stellt die geschilderte Problematik kein ernsthaftes Problem dar. Die Ressourcen der Verwaltung sollten anderswo eingesetzt werden. Die Massnahme sei zu streichen.

EK-LW-1: Umsetzung einer Energieoffensive in der Landwirtschaft
Siehe EK-EE-2

EK-LW-2: Verankerung Energie und Klimaschutz/-anpassung in der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung
Die SVP erachtet den Kanton als nicht stufengerechte Instanz für dieses Thema. Die Landwirtschaftspolitik wird in Bundesbern gemacht. Die Massnahme soll gestrichen werden.

EK-LW-3: Reduktion von Food Waste
Die SVP befürwortet die Massnahme zur Reduktion von Food Waste.

EK-LW-4: Förderung pflanzlicher Ernährung und Produktion
Mit Kopfschütteln und komplettem Unverständnis hat die SVP diese Massnahme in der kantonalen Energie- und Klimaplanung 2022 gelesen. Eine vielseitige und ausgewogene Ernährung ist für die Menschen erwiesenermassen wichtig aber definitiv kein Thema für eine kantonale Energie- und Klimaplanung. Ausserdem ist für die SVP ein Eingriff dieser Art in das persönliche Umfeld von Menschen absolut befremdlich und wird rundweg ablehnt. Die Massnahme ist deshalb zu streichen.

EK-LW-5: Optimierung Düngermanagement und finanzielle Förderung Ammoniak-Programm (Empfehlung)
Die SVP kann einen kantonalen Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht erkennen. Die Empfehlung sei daher zu streichen.

KA-LW-1: Förderung Anbau neuer Kulturen
Die SVP kann einen kantonalen Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht erkennen. Die Empfehlung sei daher zu streichen.

KA-LW-2: Förderung schonende Bodenbearbeitung (Bodenschutz)
Die SVP kann den Handlungsbedarf vom Kanton in diesem Bereich ebenfalls nicht erkennen. Es kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass auch die Landwirte wenig Interesse haben, ihr Land als wichtigstes Gut für ihr Einkommen, zu zerstören. Die Massnahme sei daher zu streichen.

KA-LW-3: Vermeidung von Hitzestress von Nutzieren durch technische Massnahmen und dem Nutzen der Alpwirtschaft
Die SVP kann einen kantonalen Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht erkennen. Wie bereits KA-LW-2 erwähnt, darf auch in diesem Bereich die Initiative den Landwirt selber überlassen werden. Die Massnahme sei daher zu streichen.

KA-LW-4: Vermeidung von Trittschäden auf Alpweiden (Empfehlung)
Antwort analog KA-LW-3

EK-WD1: Schutz und Förderung von kohlenstoffspeichernden Böden
Keine Anmerkung

EK-WD-2: Umsetzung einer Wald & Ökosystem-Strategie (Empfehlung)
Die SVP kann den Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht erkennen. Die Empfehlung sei daher zu streichen.

EK-WD-3: Förderung Kaskaden-Nutzung von lokalem Holz (Empfehlung)
Keine Anmerkung

KA-WD-1: Umsetzung einer Informationskampagne Wald (Empfehlung)
Die SVP kann den kantonalen Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht erkennen. Ausserdem sind die Waldeigentümer durchaus selber fähig, ihren Wald an allfällige veränderte Bedingungen anzupassen. Kantonale Empfehlungen haben sich in der Vergangenheit zudem nicht immer als wertvoll erwiesen. Die Empfehlung sei daher zu streichen.

KA-BI-1: Information und Sensibilisierung bezüglich Biodiversität und Klimawandel
Die SVP kann den Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht erkennen. Die Massnahme sei daher zu streichen.

KA-BI-2: Erarbeitung und Umsetzung eines Naturschutzgesamtkonzepts (Projekt PV-NFA)
Die SVP kann den kantonalen Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht erkennen. Die Massnahme sei daher zu streichen.

KA-BI-3: Durchführung einer Defizitanalyse der wichtigsten Oberflächengewässer (Empfehlung)
Die SVP kann den Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht erkennen. Die Empfehlung sei daher zu streichen.

KA-WW-1: Einführung eines strategischen Wassermanagements
Keine Anmerkung

KA-WW-2 Förderung der Retentionsfähigkeit der Gewässer(-räume)
Die SVP kann den Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht erkennen. Die Massnahme sei daher zu streichen.

KA-WW-3 Umsetzungen der Empfehlungen aus den regionalen
Wasserversorgungsplanungen (Empfehlung)
Keine Anmerkung

EK-GS-1 Durchführung von Sensibilisierungs- und Informationskampagnen
Die SVP kann den kantonalen Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht erkennen. Die Massnahme sei daher zu streichen.

EK-GS-2 Einbezug der Bevölkerung in Klimaschutz und -anpassung (Partizipation)
Die SVP kann den Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht erkennen. Die Massnahme sei daher zu streichen.

EK-GS-3 Lancierung einer Bildungsinitiative in Schulen
Die SVP lehnt solche Vorhaben rundweg ab. Die Schulen sind der falsche Ort um irgendwelche aktuelle Ideologien zu verbreiten. Solche Themen gehören in die Politik. Die SVP kann den Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht unterstützen. Die Massnahme ist daher vorbehaltlos zu streichen.

EK-SZ-1: Dekarbonisierung des Gebäudebestands der kantonalen Verwaltung
Keine Anmerkung

EK-SZ-2: Dekarbonisierung des Fuhrparks
Keine Anmerkung

EK-SZ-3: Überarbeitung Leitbild «Nachhaltiges Bauen»
Keine Anmerkung

EK-SZ-4: Kantonales Beschaffungswesen
Keine Anmerkung

KA-SZ-1: Vorbildfunktion bei (Ersatz-)Neubauten und Renovierungen bei Gebäuden der öffentlichen Hand
Keine Anmerkung

 

Fazit:

Die SVP Kanton Schwyz hat die Energie- und Klimaplanung 2022+ zur Kenntnis genommen. Der Inhalt, die Überlegungen und die Ausführung enttäuschen jedoch durchwegs. Es ist unerlässlich, dass eine fundierte und evidenzbasierte Analyse durchgeführt wird. Bedauerlich ist, dass die vorliegende Planung diesen Anforderungen nicht ansatzweise genügt.

Die von den Autoren verwendeten Datengrundlagen sind lückenhaft und ideologisch optimiert beziehungsweise ideologisch interpretiert. Es werden oft Behauptungen aufgestellt, ohne dass diese durch belastbare Fakten gestützt werden. Darüber hinaus scheinen die Autoren wenig Vorstellungsvermögen, über die tatsächlichen Bedürfnisse und Herausforderungen der Schwyzer Bevölkerung zu haben. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind ausserdem häufig technokratisch oder gar nicht umsetzbar, was letztendlich zu einer Entfremdung zwischen der Bevölkerung und den Behörden führen kann.

Die SVP fordert daher eine grundlegende Überarbeitung der Energie- und Klimaplanung 2022+. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Planung auf fundierte langfristige Analysen und Bewertungen von Daten gestützt wird, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Massnahmen keine Schnellschüsse sind. Massnahmen welcher Art auch immer müssen den Bedürfnissen der Schwyzer Bevölkerung entsprechen. Die Regierung muss zudem sicherstellen, dass die Bevölkerung in den Entscheidungsprozess einbezogen wird, um sicherzustellen, dass alle Massnahmen demokratisch legitimiert sind.

Abschliessend möchte die SVP vom Kanton Schwyz nochmals klar kritisieren, dass in der Energie- und Klimaplanung 2022+ häufig ein unterschwelliges Unvermögen der Schwyzer Bevölkerung suggeriert wird. Diese suggerierte «Unzulänglichkeit» soll folglich in einer Art von Bevormundung durch den Kanton kompensiert werden. Die SVP distanziert sich in jeglicher Form von solch vermessener «elitärer» Politik.

Stellungnahme – Energie- und Klimaplanung 2022+: Anhörung – (PDF)

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