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Vernehmlassung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege – Vernehmlassung

In vorgenannter Sache nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben und danken Ihnen für die Gelegenheit, nachfolgend unsere Stellungnahme abgeben zu dürfen.

Grundsätze
Die Volksabstimmung zum genannten Geschäft erfordert eine Umsetzung des entsprechenden Auftrags. Nach Meinung der SVP Kanton Schwyz liegt das Grundübel im Gesundheitswesen aber in falschen Anreizen sowie ausufernden Leistungen und Bürokratie. Es ist darum falsch, bestehende Probleme im Gesundheitswesen mit gewerkschaftlichen Ansätzen und ausufernden administrativen Vorschriften lösen zu wollen. Diese werden die Probleme auf Dauer nur noch zusätzlich verschärfen, aber sicher nicht lösen. Bei der vorliegenden Umsetzung kommen aus unserer Sicht ausserdem marktwirtschaftliche Aspekte zu kurz.

Aufgrund des immer wieder monierten Fachkräftemangels sollte es im Interesse der Gesundheitsanbieter sein, selbständig für genügend ausgebildetes Personal zu sorgen. Es ist darum nicht einleuchtend, warum der Kanton finanzielle Unterstützung gewähren muss, damit Unternehmen sicherstellen, dass genügend und für den Geschäftserfolg notwendiges Personal vorhanden ist. Mit den nun angestossenen Scheinlösungen werden längst fällige Reformen im Gesundheitswesen zusätzlich blockiert. Der Fokus liegt viel zu sehr auf dem Pflegepersonal und zu wenig auf marktwirtschaftlichen Konzepten, was eine Überprüfung des Leistungskatalogs sowie die Beseitigung bestehender Fehlanreize und bürokratischer Korsette miteinschliessen würde. Wenn dann noch Ärzte oder das Versicherungs- und Spitalmanagement sowie gewisse Spezialisten weiterhin Millionensaläre erzielen und grundsätzlich überflüssige Operationen und Behandlungen durchgeführt werden können, dann wird das Pflegepersonal auch weiterhin unzufrieden und überfordert sein, und die gewünschte Nachwuchsförderung wird keine Früchte tragen.

Im Detail

  • Es ist falsch, bestehende Probleme im Gesundheitswesen mit gewerkschaftlichen Ansätzen lösen zu wollen. Das Grundübel im Gesundheitswesen liegt in falschen Anreizen sowie völlig ausufernden Leistungen und Bürokratie.
  • Aus der Vorlage geht nicht hervor, wie stark die Kosten im Vergleich zur heutigen Situation ansteigen werden. Es werden nur die neuen Gesamtkosten genannt, obwohl bereits heute Gelder fliessen. Wir sind der Meinung, dass nur die zusätzlichen Kosten zwischen Gemeinden und Kantonen zum genannten Schlüssel aufgeteilt werden sollen, ansonsten ein Kostentransfer zu den Gemeinden erfolgt.
  • Die Ausbildungsauflagen müssen auf kleinere Anbieter und Unternehmen mit Tätigkeiten in mehreren Kantonen Rücksicht nehmen. Werden zu strenge Korsette verordnet oder die interkantonale Tätigkeit von Leistungsanbietern nicht berücksichtigt, ziehen sich diese Unternehmen aus dem Markt zurück. Sie werden sich auf die lukrativeren grösseren Märkte beschränken. Das wird sowohl dem Qualitäts- wie auch dem Kostenwettbewerb abträglich sein.
  • Die zusätzlich anfallenden Ausbildungskosten sind unseres Erachtens nur rudimentär ausgewiesen. Zudem ist nicht klar, wie die interkantonalen Verrechnungen vorgenommen werden sollen resp. wie die Angebote kostensenkend mit anderen Kantonen koordiniert werden könnten.
  • Wie die geplanten Änderungen für den Kanton, die Regionen sowie für das Personal langfristig von Nutzen sein sollen, ist nicht ersichtlich.
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