Pro Schwyzer Volksmusik
Musikschulgesetz im Schwyzer Kantonsrat

Der Schwyzer Kantonsrat behandelt am Mittwoch das neue Musikschulgesetz.
Was haben die Country Musik aus USA, die Irish Dance und Folk Musik aus Irland, die Oberkrainer aus Slowenien und die Schwyzerörgeli Musik aus der Schweiz gemeinsam? Es sind alles Musikstile, welche weltbekannt und einzigartig mit einer Region verknüpft sind. Jede dieser Regionen ist auf ihre Musik und Kultur stolz und es käme niemanden in den Sinn, dieses einzigartige Kulturgut nicht zu fördern und an die nächste Generation weiterzugeben.
Genau diese Grundhaltung haben die Kantonsräte der SVP Kanton Schwyz während der Bearbeitung in der Vorberatung des neuen Musikschulgesetzes vertreten. Sie waren in der Minderheit mit ihrer Forderung, im Artikel 6 des neuen Gesetzes unter den Zielen im Angebot explizit zu erwähnen: «fördert die traditionelle, schwyzerische Volksmusik».
In der Vernehmlassung hat es wiederum das Bildungsdepartement versäumt, die entsprechenden Musikverbände zu begrüssen. Hier konkret den Verband Schweizer Volksmusik, Kantonalverband Schwyz.
Wenn wir in Zukunft Musikanten in den Musikgesellschaften und Feldmusiken aber auch Volksmusikanten mit traditionellen Schwyzerörgeli geniessen wollen, dann muss dies im neuen Musikschulgesetz auch gefördert werden. Es darf keine Zweiklassengesellschaft im Musikschulunterricht geben.
Musiktheorie in der Musikschule ist das eine, die Weitergabe einer einzigartigen Musikkultur ist das andere. Wir wären fahrlässig, würden wir die typische Schwyzer Volksmusik im Gesetz nicht verankern. Die Rusch-Büäblä als Gewinner des Swiss Music Award winken als Hinweis.
Es ist zu hoffen, dass sich der Kantonsrat und der Regierungsrat auf unser Kulturgut besinnt.