Mitmachen
Editorial

Freiheit braucht Mut

Mit der Bundesverfassung von 1848 betrat das damalige Schweizervolk Neuland. Volks­rech­te statt Gottesgnaden! Kein anderes Land in Europa wagte diese mutigen Schritte. In den an­deren Ländern herrschten ganz wenige Menschen. Die Mehrheit musste gehorchen, in der Meinung, das niedere Volk könne das Regieren und Verwalten nicht verstehen. Im Klartext: Das niedere Volk stört und soll nicht denken. Und schon befinden wir uns in der Neuzeit und Mitten in der aktuellen Corona-Diskussion. Es geht wieder einmal um die Volksrechte bzw. um die Freiheit. Die Schweiz wagte 1848 die Freiheit und ist diesen Weg bis heute gegan­gen. Nun soll plötzlich alles anders sein? Ein paar «wenige Experten» beherrschen die Sze­ne. Und «andere Experten» werden mundtot gemacht, obwohl sie vor der Corona-Zeit noch hochgeachtete und willkommene Experten waren! Wie kommt es dazu?

Claude Frédéric Bastiat wagte es bereits im Jahre 1848 (Der Staat) zu sagen: «Es ist nicht wahr, dass der Gesetzgeber über unsere Personen und unsere Besitztümer absolute Gewalt hat, denn sie existieren vorher, und seine Aufgabe ist es, sie mit Garantien zu umgeben. Es ist nicht wahr, dass das Gesetz zur Aufgabe hat, unser Gewissen zu regieren, unsere Ideen, unseren Wil­len, unsere Bildung, unsere Gefühle, unsere Arbeit, unseren Handel, unsere Gaben, unsere Genüsse. Seine Aufgaben ist es, zu hindern, dass in einer dieser Angele­genheiten das Recht des Einen in das Recht des Anderen übergreift.» Claude Frédéric Bastiat wusste sehr wohl auch Bescheid über «Seuchen» bzw. Epidemien und Pandemien. Gerade deshalb war es mutig von ihm, die Freiheit nicht zum Spielball von «selbsternannten Experten» werden zu lassen.

Und nun stehen wir vor «neuen» Forderungen wie: «Alle BürgerInnen haben das Recht auf den Schutz ihres Lebens, verbunden mit der Pflicht, das Leben der MitbürgerInnen zu schützen.» Daraus wir konkret gefordert: Alle sollen bzw. müssen sich impfen, um die Ge­impften zu schützen! Wer in diesem Zusammenhang die Worte von Claude Frédéric Bastiat wirklich hören will, müsste sich vorerst folgende Fragen stellen: 1. Frage: Müssen sich alle impfen lassen, auch wenn feststeht, dass einige einen anerkannten Impfschaden mit späteren Todesfolgen erleiden? ( Kleiner Hinweis: Viele bekannte Fälle zeigen, dass sich um die Impfgeschädigten niemand mehr kümmert, weder der Staat noch die Versicherungen. Sie werden allein gelas­sen.). 2. Frage: Wie steht es mit dem Recht auf den Schutz des Lebens, wenn Geimpfte andere Geimpfte anstecken? 3. Frage: Ist es in unserer Gesellschaft erlaubt, den möglichen Tod des einen (geimpften) gegen den sicheren Tod des anderen (impfgeschädigten) auszuspielen? Und die Folgefrage: Wäre das nicht versuchter Totschlag durch Behörden?

Zwischenfazit: Wer im Zusammenhang mit Corona dem Zitat verfällt: «Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.» hat wohl das Zeitalter der Aufklärung verpasst bzw. in der Schule verschlafen.

Die Freiheit ist der Zement unserer Willensnation Schweiz. Auch in Coronazeiten dürfen wir diese nicht aufs Spiel setzen. Insbesondere solange keine Fakten vorhanden sind, die wissenschaftlich beweisen, was wie wirkt und was nicht. Denn die Freiheit ist direkt verbunden mit der Würde des Menschen. Ein Verzicht auf die Freiheit  bedeutet, sich selbst und seine Würde zu verleugnen. (Kleiner Hinweis: Viele wissenschaftlich abgestützten Fragen, gestellt im Parlament, sind nach wie vor unbeantwortet! So beispielsweise diejenigen über die Grundimmunität, asymptomatischen Übertragungen und wirksamen Therapien.)

Fazit: Es braucht tatsächlich Mut, sich in der heutigen Zeit noch für die Freiheit einzusetzen ohne auf dem medialen Scheiterhaufen zu landen. Aber es braucht diesen Mut. Nur so kann die behördliche Panikmache mit nicht nachvollziehbaren Schreckensszenarien und mit unvollständigen und un­brauchbaren Daten und damit die behördlich angeordnete Spaltung unserer Gesellschaft überwunden werden.

Artikel teilen
über den Autor
SVP Nationalrat (SZ)
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Schwyz
Breitenstrasse 24
6422 Steinen
Telefon
+41 41 838 19 10
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden