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Editorial

Bezahlkarten für Asylbewerber

In einigen Kantonen, so auch Schwyz, wurden politische Vorstösse zur Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber eingereicht. Den Anstoss gaben die seit Jahren anhaltenden Zahlungsströme ins Ausland, welche auch aus Sozialhilfeleistungen für Asylsuchende gespeist werden.

In Deutschland kam man zur Einsicht, dass Asylbewerber künftig einen Teil der finanziellen Sozialhilfe nicht mehr als Bargeld, sondern in Form einer Debitkarte erhalten sollen. Dies, um zu verhindern, dass Teile der Sozialhilfegelder missbräuchlich verwendet werden. Die Rückmeldungen zeigen, dass abgewiesene Asylbewerber, die vorher Sozialhilfe in bar bezogen hatten, auf die Bezahlkarte verzichteten und ausgereist sind. Das scheint den Verdacht und die Notwendigkeit zu erhärten.

Bedeutende Summen
Aus der Schweiz wurden laut Bundesamt für Statistik und Schweizerischer Nationalbank 2020 schätzungsweise über 7 Milliarden Franken an Rimessen (so heissen diese Zahlungen im Jargon) ins Ausland geschickt. Dies umfasst aber nicht nur Zahlungen von Asylsuchenden.

Solange sich Asylsuchende in den Bundesasylzentren aufhalten, wird die Sozialhilfe grundsätzlich in Form von Sachleistungen ausgerichtet. Nach der Zuweisung in die Kantone sind diese für die Bemessung und Ausrichtung der Sozialhilfeleistungen zuständig.

Der Schwyzer Regierungsrat teilte kürzlich in der Beantwortung einer entsprechenden Motion die Auffassung der Motionäre, dass diesem unerwünschten Geldabfluss entgegengewirkt werden soll.

Flüchtlinge sollen künftig einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf einer solchen Karte erhalten. Die Bezahlkarte funktioniert wie eine Prepaid-Karte und ohne Kontobindung Die Karte kann dann in der Regel überall dort benutzt werden, wo auch mit Kredit- oder EC-Karten gezahlt werden kann. Das wäre überdies auch konform mit der Gesetzeslage: «Die Unterstützung für Asylsuchende ist nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten (Art. 82 Abs. 3 Asylgesetz; AsylG, SR 142.31).»

Anreize führen zu noch mehr Asylanten
Dass Teile der Sozialhilfegelder ins Ausland gesendet werden, ist bestimmt nicht im Sinne des Erfinders. Die Leistungen sind für die Flüchtlinge gedacht, nicht für deren Familien in Afrika und Asien; noch weniger für die Finanzierung von noch mehr Einwegreisen in die Schweiz mit oder ohne Hilfe von Schleppern. Man fragt sich auch verwundert, ob diese Zuwendungen zu hoch sind. Die Zahlungen sind zu guter Letzt ein bewährtes Geschäftsmodell: Man entsendet ein Familienmitglied in die Schweiz das dann regelmässig Geld heimschickt.

Richtig ist aber auch: Wegen der reduzierten Sozialhilfeansätze bleiben nach der Deckung der lebensnotwendigen Versorgung manchmal nur geringfügige Beträge übrig, welche für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung stehen. Doch das steht nicht im Widerspruch zu einer Bezahlkarte.

Weiter zeigte ein Versuch im Kanton Zürich mit Gutscheinen, dass das beabsichtige Ziel mit Geldumtausch oder Grauhandel untergraben werden kann.

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SVP Kantonsrat, Erziehungsrat (SZ)
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