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Medienmitteilung

SVP-Fraktion fordert geschlossen die Aufhebung des BAZ-Entscheids!

Am 25. April 2024 hat die SVP-Fraktion im Schwyzer Kantonsrat ein Postulat eingereicht. Mit dem Postulat verlangt die SVP eine Revision des Entscheides des Regierungrates, in Bezug auf das geplante Bundesasylzentrum in Goldau. Die Vereinbarung mit dem Bund sei sofort aufzuheben und die Mitwirkungsrechte nach Bundesasylgesetz zu nutzen.

Das Vorgehen des Gemeinderates und des Regierungsrates in Sachen Bundesasylzentrum ist nach Ansicht grosser Teile der Bevölkerung komplett undemokratisch und ein absoluter Affront. Knapp zwei Wochen nach Bekanntwerden der Pläne wurde durch die SVP eine Petition mit über 5’000 Unterzeichnern eingereicht! Die Petition hat wohl nicht einmal ein Wimpernzucken ausgelöst bei den Verantwortlichen.

Mittlerweile ist auch klar warum, der Regierungsrat und Gemeinderat Arth erachten das BAZ als beschlossene Sache! Es gibt unter Bundesrecht zwar keine Vorgabe die Bevölkerung über ein solches Bundesasylzentrum abstimmen zu lassen. Dass aber unsere eigenen Volksvertreter die Menschen in diesem Kanton dermassen vor vollendete Tatsachen stellen, ist nicht nur ungewöhnlich, sondern gar komplett undemokratisch! Der «Deal» mit dem Staatssekretariat für Migration wurde offensichtlich vollständig hinter verschlossenen Türen abgeschlossen. Dies gleicht einer Verspottung der Bevölkerung! Die Bürger fühlen sich schlichtweg hintergangen, und das zurecht!

Die SVP ist nicht bereit diesen Umstand zu akzeptieren. Ihre Kantonsratfraktion hat daher am 25. April 2024 ein Postulat eingereicht, welches geschlossen von sämtlichen Mitgliedern der Fraktion unterzeichnet wurde. Der Vorstoss fordert, dass der Regierungsrat sich im Rahmen seiner Mitwirkungsrechte nach Art. 24 Abs. 2 AsylG entschieden gegen die Errichtung eines solchen Bundesasylzentrums richten soll.

Somit wird der Kantonsrat schon bald über die Frage bestimmen müssen, ob die Regierung beauftragt werden soll, dieses geplante BAZ in Goldau wieder zu stoppen! Mit Erheblicherklärung des Postulats durch den Kantonsrat wäre die Regierung nämlich ganz klar aufgefordert, die bereits abgeschlossen Vereinbarung mit dem Bund aufzukünden und dafür zu sorgen, dass die Planung eingestellt wird!

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