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Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 9. März 2025 zur kommenden Session im Schwyzer Kantonsrat

Am nächsten Mittwoch wird der Schwyzer Kantonsrat zu einer Sitzung zusammengerufen.

Teilrevision Personal- und Besoldungsgesetz für die Lehrpersonen an der Volksschule

Die SVP-Fraktion beantragt, die Teilrevision an die Kommission zurückzuweisen. In erster Linie müssen die unzähligen nach der Kommissionssitzung gestellten Vorschläge und Anträge in der Kommission diskutiert und zur Abstimmung gebracht werden – nicht zuallererst im Kantonsrat. Die Vorlage ist aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt weder diskussions- noch abstimmungsreif.

Darüber hinaus sind

  • die Erhöhung der Minimallöhne und damit zusammenhängend auch die Maximallöhne moderater zu gestalten;
  • alternative und kreativere Vergütungsmodelle für die ersten fünf bis zehn Dienstjahre ergänzend zum Einstiegslohn zu prüfen;
  • Anreize für Vollzeitpensen zu schaffen, wobei geprüft werden soll, ob die höheren Einstiegsgehälter nur Lehrpersonen erhalten, die mindestens zu 70 % angestellt sind;
  • Massnahmen zu prüfen und in einem entsprechenden Bericht aufzuzeigen, wie die administrativen Mehraufwände infolge der Einführung des neuen Beurteilungsreglements durch den Kanton minimiert werden können. Die Teilrevision konzentriert sich in der vorliegenden Form fälschlicherweise ausschliesslich auf das Monetäre.

Die Inkraftsetzung für Sommer 2026 ist aus Sicht der SVP-Fraktion trotz Rückweisung nach wie vor realistisch. Die Budgetunsicherheit für die Gemeinden ist vernachlässigbar.

Wird dem Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion nicht zugestimmt, lehnt sie das Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig ab und wird dieselbe Meinung bei der bevorstehenden Volksabstimmung vertreten. Dann soll das Volk über die Lehrerlöhne entscheiden.

Bildungsstrategie 2032

Die vorliegende Bildungsstrategie 2032 weist aus Sicht der SVP-Fraktion erhebliche Mängel auf und verfolgt in mehreren Punkten eine falsche Ausrichtung. Aus diesen Gründen beantragt die Fraktion eine qualifizierte Kenntnisnahme und lehnt diese ab. Insbesondere sieht die SVP-Fraktion die integrative Förderung als grundlegend verfehlt an. Zudem fehlt weiterhin eine systematische Qualitätskontrolle, die durch die Messung der Schülerleistungen Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Lehrtätigkeit ermöglicht.

Motion M 12/24: Risiko minimieren – Pilzkontrollstellen schaffen

Die SVP-Fraktion wird diese Motion einstimmig als nicht erheblich erklären. Wie der Regierungsrat korrekt dargelegt hat, stehen die Kosten für den Unterhalt und der Nutzen von Pilzkontrollstellen in keinem vertretbaren Verhältnis. Es ist nicht Aufgabe des Staates und damit auch nicht der Gemeinden, die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln für den privaten Gebrauch zu kontrollieren. Der Kanton Schwyz ist kein Nanny-Kanton. Die Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane der Schweiz weist selbst darauf hin, dass ein grosser Teil der Vergiftungen auf Kinderunfälle zurückzuführen ist – insbesondere auf Kinder, die beim Spielen im Garten oder im Wald Pilze in den Mund nehmen. Solche Unfälle können auch durch eine Kontrollstelle nicht verhindert werden. Erwachsene haben die Möglichkeit, bestehende privat organisierte Pilzkurse zu besuchen.

Motion M 17/24: Schluss mit der Verdrängung der lokalen Bevölkerung: Grundstückgewinnsteuer für günstigen Wohnraum

Die SVP-Fraktion wird diese Motion einstimmig als nicht erheblich erklären. Die Steuererträge aus der Grundstückgewinnsteuer sollen – wie andere Fiskalerträge – nicht zweckgebunden verwendet werden, insbesondere nicht für den sozialen Wohnungsbau. Die SVP-Fraktion teilt jedoch den grundlegenden Frust der Motionäre: Einheimische finden kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Hauptverantwortlich dafür ist aus ihrer Sicht die unkontrollierte Migration – ein Aspekt, den die Motionäre wenig überraschend mit keinem Wort erwähnen.

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