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Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 20. April 2024 zur kommenden Session im Schwyzer Kantonsrat

Am nächsten Mittwoch wird der Schwyzer Kantonsrat zu einer Sitzung zusammengerufen.

Schwyzer Kantonalbank (Bericht und Antrag der Aufsichtskommission)
Die SVP-Fraktion Kanton Schwyz folgt grossmehrheitlich den Anträgen der kantonsrätlichen Aufsichtskommission über die Schwyzer Kantonalbank (SZKB). Die Fraktion wird die Jahresrechnung und den Antrag auf die Gewinnverwendung der SZKB genehmigen und die Bankorgane entlasten.

Die SVP-Fraktion ist grundsätzlich erfreut über die positive Entwicklung unserer Volksbank und spricht in diesem Zusammenhang ein grosses Dankeschön allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Gleichzeitig mit dem Geschäftsbericht hat die SZKB jedoch auch publik gemacht, dass die Mitglieder der Geschäftsleitung 2023 Gehälter von insgesamt fast vier Millionen Franken bezogen haben. Diese ausbezahlten Summen für die Geschäftsleitung einer Bank, die im Eigentum der Schwyzer Bevölkerung steht, ist nicht akzeptabel. Einige Fraktionsmitglieder werden sich deshalb bei der Genehmigung der Jahresrechnung und bei der Entlastung der Bankorgane der Stimme enthalten. Die SVP-Fraktion weist darauf hin, dass in erster Linie das Zinsumfeld und die durch die Staatsgarantie gewährte Stabilität zum Geschäftserfolg beigetragen haben.

Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz (Bericht und Antrag der Aufsichtskommission) Genehmigung Jahresbericht und Jahresrechnung 2023
Die SVP-Fraktion Kanton Schwyz folgt den Anträgen der kantonsrätlichen Aufsichtskommission über die Schwyzer Kantonalbank einstimmig.

Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes: Einführung elektronischer Geschäftsverkehr
Die SVP-Fraktion stimmt der Teilrevision einstimmig und unverändert zu. Die Teilrevision adressiert die Ursachen für die noch nicht ausreichend erfolgte digitale Interaktion mit Bevölkerung und Unternehmen. Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, um die verfügbaren digitalen Werkzeuge der öffentlichen Verwaltung auch entsprechend zu nutzen.

Sanierung und Umgestaltung des Knotens Postplatz Ibach, Schwyz (Hauptstrasse Nr. 8)
Die SVP-Fraktion nimmt die Ausgabenbewilligung einstimmig an. Darüber hinaus ist die SVP-Fraktion einmal mehr sehr erfreut über die Dynamik im Baudepartement. Wichtige Infrastrukturprojekte für den Kanton werden spürbar und zügig umgesetzt.

Neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach
Die SVP-Fraktion nimmt die Ausgabenbewilligung grossmehrheitlich an. Sie hat das Projekt seit Jahren kritisch verfolgt und darf jetzt hervorstreichen, dass die Vorlage sauber, äusserst detailliert und vor allem sehr transparent vom Baudepartement ausgearbeitet wurde.

Der Standort ist sehr geeignet. Zwölf bisherige Verwaltungsliegenschaften können aufgelöst werden, baufällige Gebäude müssen nicht aufwendig saniert und durch Provisorien überbrückt werden. Von den kürzeren Wegen in der Verwaltung erwartet die SVP-Fraktion Effizienzgewinne und dadurch das Potenzial von Stellenabbau in Bereichen, in denen Synergien genutzt werden können. Auch soll der Zugang der Bevölkerung zur Verwaltung durch das neue Verwaltungs- und Sicherheitszentrum erleichtert werden. Die effiziente Anordnung der drei Blaulichtorganisationen an verkehrstechnisch idealer Lage in Nähe des Autobahnanschlusses ist im Interesse der Aufgaben von Schutz und Rettung.

Die SVP-Fraktion nimmt zur Kenntnis, dass andere Lösungen umständlicher und wesentlich teurer wären und keine wirklichen Alternativen darstellen. Die gesamte Bausumme ist zwar sehr hoch, gleichzeitig gilt es jedoch zu erwähnen, dass die Investitionen und die Mehrkosten seit dem Projektkredit legitim und nachvollziehbar sind.

Der „Propeller“ stellt für die SVP-Fraktion keine Herzensangelegenheit aber dennoch eine Notwendigkeit dar. Eine Verzögerung oder eine Ablehnung dieser Ausgabenbewilligung wäre destruktiv und nicht in den langfristigen Interessen des Kantons Schwyz.

Motion M 14/23: Öffentlichkeitsprinzip durchsetzen
Die SVP-Fraktion will diese Motion einstimmig nicht erheblich erklären lassen. Die geltende Rechtsordnung und Praxis zum Öffentlichkeitsprinzip haben sich bewährt und es besteht keine Veranlassung, daran etwas zu ändern. Es wäre absurd, wenn Gemeinden aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips zur Herausgabe des Fragebogens vom Einbürgerungsverfahren gezwungen würden. Die ohnehin schon vielmals zu leichte Integrationsprüfung wäre damit lediglich noch eine Farce – was ganz im Sinne der Motionäre ist, die jede und jeden jederzeit einbürgern würden.

Motion M 18/23: Automatische Anpassung der «kalten Progression»
Die SVP-Fraktion will diese Motion grossmehrheitlich in ein Postulat umwandeln und dieses einstimmig erheblich erklären lassen. Sie anerkennt den gesetzlichen Anpassungsbedarf beim Ausgleich der kalten Progression. Die notwendige zehnprozentige Veränderung des Landesindex der Konsumentenpreise ist aus Sicht der SVP-Fraktion zu hoch. Ein jährlicher Automatismus – aber entgegen der Motion nicht bei den Tarifen der Vermögenssteuer sowie der Gewinn- und Minimalsteuer, weil diese proportional ausgestaltet sind – ist sinnvoll. Die SVP-Fraktion verlangt bei Erheblichkeitserklärung durch den Kantonsrat eine zügige Umsetzung bei der nächsten Steuergesetzrevision.

Motion M 15/23: Transparenz im Asyl-Verteilungsprozess durch tägliche Veröffentlichung der Belegungsraten gegenüber Gemeindebehörden
Die SVP-Fraktion will diese Motion einstimmig erheblich erklären lassen. Die Intransparenz des Amts für Migration der vergangenen Jahre ist nicht akzeptabel. Die SVP-Fraktion unterstützt deshalb die Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit der Motionäre, sodass das Amt für Migration die relevanten Kennzahlen rund um den Verteilschlüssel und die Belegungsraten gesetzlich verpflichtend öffentlich machen muss. Die aufgedeckten Missstände zeigen, dass Transparenz notwendig ist. Hinzu kommt, dass eine erste Gemeinde im Jahr 2023 Ersatzvornahmen leisten musste; das Amt für Migration muss beweisen, dass die zu Zahlungen verpflichteten Gemeinden auch effektiv unterbelegt sind.

Die Motionäre geben sich mit einem Publikationsintervall von zwei Wochen zufrieden; die SVPFraktion schliesst sich diesem Vorschlag an. Eine Kompromisslösung der Regierung, die Zahlen quartalsweise zu publizieren, ist aus Sicht der SVP-Fraktion nicht rausreichend und nicht zielführend. Das Amt für Migration kann bei einer Erheblichkeitserklärung ohne gesetzlichen Auftrag die Zahlen bereits schon ab dem Mai 2024 im Zweiwochen-Rhythmus teilen und damit beweisen, dass keine Gesetzesrevision notwendig ist.

Postulat P 1/24: Einführung eines Amtes für Statistik prüfen – Statistik schafft Wissen
Die SVP-Fraktion wird dieses Postulat einstimmig nicht erheblich erklären. Sie weiss, dass Statistiken im Kanton Schwyz effizient und dezentral in den fachzuständigen Verwaltungseinheiten erarbeitet werden. Also direkt an der Stelle, wo sich das themenspezifische Know-how befindet. Angesichts der nicht vorhandenen Problematik und des sonst schon ausufernden Stellenwachstums ist ein separates Statistikamt das letzte, dass der Kanton Schwyz braucht.

Postulat P 15/23: Sind die Bildungseinrichtungen im Kanton Schwyz auf der Ebene der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II politisch neutral?
Die SVP-Fraktion will dieses Postulat mehrheitlich als erheblich erklären. Der Regierungsrat muss geeignete Massnahmen zur Sicherstellung der politischen Neutralität an Schwyzer Schulen ergreifen. Er muss sicherstellen, dass sich Schülerinnen und Schüler aller politischen Ausrichtungen nicht verstecken und nicht benachteiligt werden.

Postulat P 18/23: Fachkräftemangel mit einem Berufsbildungsfonds im Kanton Schwyz bekämpfen
Die SVP-Fraktion wird dieses Postulat einstimmig nicht erheblich erklären. Eine Vielzahl von im Kanton Schwyz vertretenen Branchen verfügen denn auch bereits über allgemeinverbindlich erklärte Berufsbildungsfonds. Die Motionäre erwähnen auch nicht, dass im Grundsatz in den meisten Branchen genügend Lehrstellen vorhanden sind, jedoch nicht genügend Schülerinnen und Schüler, die diese besetzen könnten.

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