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Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 19. Mai 2024 zur kommenden Session im Schwyzer Kantonsrat

Am nächsten Mittwoch wird der Schwyzer Kantonsrat zu einer Sitzung zusammengerufen.

Teilrevision des Gesetzes über die Denkmalpflege und Archäologie
Die SVP-Fraktion merkt an, dass diese Revision mit etwas pragmatischerem Vorgehen und Augenmass von Seite der Denkmalpflege im praktischen Alltag zu vermeiden gewesen wäre. Diverse intensive Gespräche und Vorstösse ergaben ebenfalls keine Verbesserung vom notwenigen Feingefühl in der Materie, was in der Konsequenz regelmässig zu negativen Berichten und Leserbriefen in der Presse führte. Die SVP-Fraktion will nun mit dieser Gesetzesrevision einerseits die Eigentümer von denkmalsgeschützten Objekten besser abgelten und andererseits sowohl der Regierung wie auch dem Parlament über die Finanzen mehr Steuerungsmöglichkeiten einräumen.

§ 16d:
Die SVP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag der Kommission, sodass Beitragsgesuche bereits schon ab einer Schwelle über CHF 500’000 von der Regierung genehmigt werden müssen.

§ 16f:
Die SVP-Fraktion lehnt eine Kostenverlagerung für die Kosten für die Archäologie zum Kantonshaushalt einstimmig ab. Sollte der Kantonsrat in den beiden oben genannten Anträgen der SVP-Fraktion nicht folgen, wird eine grosse Mehrheit das Gesetz ablehnen.

Musikschulgesetz
Die SVP-Fraktion möchte zuerst die Kürze und den grundsätzlichen Pragmatismus in diesem Gesetz positiv würdigen. Inhaltlich kann die SVP am Gesetz jedoch wenig Positives abgewinnen. Wie bereits anlässlich der Ratsdebatte der Kantonsratssitzung vom 26. Oktober 2022 bemängelt und entsprechend ausgeführt, kann ein Musikgesetz mit gewerkschaftlichem Ansatz aus einer linken Initiative kaum sinnvoll auf den Kanton Schwyz angepasst werden. Zentral geht es bei diesem Gesetzentwurf definitiv nicht um eine bessere musikalische Bildung unserer Kinder und Jugendlichen, sondern praktisch ausschliesslich um die Verbesserung der gesetzlichen Anstellungsbedingungen von Musiklehrpersonen. Das heisst, das Gesetz ist prinzipiell nur auf die pädagogischen Minimalanforderungen und das Gehalt der Musiklehrerinnen und Musiklehrer fokussiert. Aus Sicht der SVP-Fraktion handelt sich folglich zweifelsfrei um eine Musiklehrer Vorlage.

§ 6 lit. f
Dieser Paragraph, wie vorgeschlagen von einer Minderheit der Kommission, dient der expliziten Förderung traditioneller, schwyzerischer Volksmusik. Er ist in diesem Gesetz von elementarer Bedeutung. Sollte das Parlament in diesem Paragrafen nicht der Minderheit der Kommission folgen, so wird die SVP-Fraktion das ganze Gesetz ablehnen.

§ 10 Abs. 2
Die SVP-Fraktion folgt der Mehrheit der Kommission. Damit kann wenigstens teilweise verhindert werden, dass in Zukunft alle Musiklehrpersonen einen akademischen Hintergrund haben müssen.

§ 14 Abs. 1
Die SVP-Fraktion folgt der Mehrheit der Kommission. Einmal mehr werden jedoch Kosten von Bund und Kantonen auf die Gemeinden abgewälzt. Dies trifft die finanzschwachen Gemeinden wiederum überproportional stark.

Wird der Minderheitsantrag in Paragraph 6 nicht angenommen, so wird die SVP-Fraktion das Gesetz ablehnen. Das Gesetz wird nach aktueller Schätzung wiederkehrende Kosten in der Höhe von CHF 4 Mio. (exkl. Gemeinden) für den Kanton verursachen und so in Zukunft eine neue zusätzliche Belastung für den Finanzhaushalt darstellen.

Erhöhung der Ausgabenbewilligung für die Sanierung und den Ausbau der Kantonsstrasse zwischen Merlischachen und Sumpf
Die SVP-Fraktion nimmt die Erhöhung der Ausgabenbewilligung einstimmig an.

Evaluation des Covid-19-Krisenmanagements im Kanton Schwyz: Bericht zu Postulat P 1/22
Die SVP-Fraktion nimmt vom Bericht positiv Kenntnis. Sie begrüsst, dass der Regierungsrat auf der Grundlage der fünf im Bericht aufgeführten Empfehlungen des Evaluationsberichtes verwaltungsintern bereits erste Aufträge an die zuständigen Departemente für die Konzeptionierung der Umsetzung formuliert und somit Konsequenzen eingeleitet hat.

Motion M 16/23: Finanzierung «Spezialfinanzierung Feuerwehr»
Die SVP-Fraktion wird dieses Postulat einstimmig nicht erheblich erklären. Sie stützt die Regierung in ihrer Aussage, dass das komplementäre Finanzierungssystem aus Ersatzabgabe und Feuerwehrbeitrag das Verursacherprinzip verwirklicht und funktioniert. Wo eine Verursacherfinanzierung möglich und zumutbar ist, soll sie nicht durch die Ausgabendeckung aus Steuermitteln ersetzt werden.

Motion M 17/23: Stärkung der 3. Oberstufe
Die SVP-Fraktion wird diese Motion einstimmig erheblich erklären. Die Motion sieht in der 3. Oberstufe für zukünftige Berufsmaturanden einen anspruchsvolleren Lehrplan, insbesondere im MINT-Bereich, vor. Auch der Regierungsrat anerkennt die Angebotslücke, die neben den Schülern selbst vor allem auch die auszubildenden Betriebe in der Lehre belasten. Sie SVP-Fraktion möchte diese Ausbildungsbetriebe unterstützen, indem sie die schulische Qualität der Abgänger der 3. Oberstufe durch ein neues Angebot erhöht. Die SVP-Fraktion lehnt eine Umwandlung in ein Postulat ab.

Postulat P 16/23: Auswirkung der Zuwanderer auf das kantonale Gesundheitssystem untersuchen
Die SVP-Fraktion wird diese Motion einstimmig erheblich erklären. Der Regierungsrat führt in seiner Antwort auf das Postulat aus, dass aufgrund bestehender Analysen bekannt ist, dass gewisse Bevölkerungsgruppen wie die ausländische Wohnbevölkerung die Notfallstationen überdurchschnittlich beanspruchen. Die SVP-Fraktion kann deshalb nicht nachvollziehen, weshalb die Daten nicht erhoben und transparent ausgewiesen werden sollten. Die Schwyzer Bevölkerung hat das Recht auf Transparenz, denn sie bezahlt unverhältnismässige Besuche auf den Notfallstationen mit.

Postulat P 17/23: Antrag zur Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen für die Vorhalteleistung im Notfall für die drei Schwyzer Spitäler
Die SVP-Fraktion wird diese Motion einstimmig nicht erheblich erklären. Eine Subventionierung der Spitäler über gemeinwirtschaftliche Beiträge ist nicht im Sinne des Spitalgesetzes. Entsprechend sind keine gemeinwirtschaftlichen Beiträge für Notfallvorhalteleistungen an die Schwyzer Spitäler auszuzahlen. Ausserdem werden, wie die Regierung korrekt ausführt, die Schwyzer Spitäler durch den Kanton nicht dazu angehalten, zu kleine oder schlecht ausgelastete Notfallstationen aus regionalpolitischen Gründen offen zu halten.

Der Kanton Schwyz zeichnet sich durch kurze Wege, direkten Umgang miteinander und einfachen Zugang zu Parlamentariern aus. Das übertrieben öffentliche Ausschlachten des negativen Jahresergebnisses des Spitals Schwyz – der erste Verlust nach acht Jahren – und das sehr aktive Lobbying von Interessensvertretern vor der bevorstehenden Kantonsratssitzung erachtet die SVP-Fraktion als wenig produktiv für die Spitäler.

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