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Vernehmlassung

Teilrevision Gesetz über die Ergänzungsleistungen: Anpassung Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden

1. Grundsätzliche Bemerkungen zur Vernehmlassungsvorlage
Die SVP des Kantons Schwyz erachtet eine reine Kostenverlagerung von den Gemeinden hin zum Kanton durchwegs als kritisch bzw. sieht sie als wenig sinnvoll und zielführend an. Genau wie bei der – durch den Kantonsrat beschlossenen – Kostenverlagerung im Bereich der kesb wird damit nicht die Ursache der stetig höheren Kostenentwicklung im Gesundheits- und Sozialwesen angegangen bzw. bekämpft, als vielmehr der Versuch unternommen, den Kostendruck auf die nächst höher gelegene Staatsebene zu übertragen. Damit bezweckt man – bewusst oder unbewusst – dass der – in diesen Bereichen – über die letzten Jahre stetig steigende finanzielle Leidensdruck auf Gemeindeebene zwar abnimmt, dafür aber auf Stufe Kanton zusätzliche Lasten anfallen, welche ebenfalls und nach wie vor durch die Allgemeinheit (uns Steuerzahler) getragen werden müssen. Folglich betreibt man damit reine «Symptom-Bekämpfung» und setzt darauf, dass die damit verbundenen Kostenlasten für den einzelnen Bürger sprich Steuerzahler weniger nahund spürbar in Erscheinung treten!

Die SVP des Kantons Schwyz ist sich dennoch bewusst, dass es sich bei der vorliegenden Teilrevision und den sich daraus ergebenden und von Seiten des Departements des Innern vorgeschlagenen Massnahmen auch teilweise um Massnahmen im Zusammenhang mit der EL-Reform des Bundes handelt und sich eine Anpassung aufgrund dessen aufdrängt. Dennoch würden wir es begrüssen, wenn man dahingehend und auch im Zuge dieser Teilrevision sich von Seiten der Regierung und des verantwortlichen Departements auch einmal Gedanken, Ideen und Massnahmen vorbringen würde, welche sich an den Ursachen solch stetig steigender Lasten im Gesundheits- und Sozialwesen ausrichten. Ziel müsste es ja sein, die Kosten mindestens eindämmen – ja gar senken zu können – anstatt reine Kostenverlagerungen voranzutreiben!

Zusätzlich wirft die SVP des Kantons Schwyz bezüglich vorliegender Teilrevision folgende Fragen auf, welche vorgängig zur Beratung des Gesetzes in der hierfür zuständigen Kommission Gesundheit und Soziale Sicherheit durch das Departement des Innern zu beantworten sind:

  1. Gemäss erläuterndem Bericht zur Vernehmlassungsvorlage beinhaltet die EL-Reform des Bundes u.a., dass ausbezahlte Ergänzungsleistungen aus dem Nachlass eines EL-Bezügers zurückerstattet werden müssen, wenn dessen Nachlass Fr. 40`000.- übersteigt. Diese Rückerstattungen fallen nach heutigem Stand vollum- fänglich dem Kanton zu. Dies soll auch nach erfolgter EL-Reform so bleiben. Wie hoch waren die damit ver- bundenen Rückerstattungen aus Nachlässen von EL-Bezügern an den Kanton in den letzten 5 Jahren?
  2. Stichwort „Vermögensverzehr“: Wie viele Jahre zurück können getätigte „Vermögensverzehre“ an Erben, Verwandte oder Dritte durch EL-Bezüger geahndet bzw. durch den Kanton in Form von Rückerstattungen derer eingefordert werden und wie sehen die Zahlen in den letzten 5 Jahren hierzu aus (in Fällen und Be- trägen)?
  3. Bezugnehmend auf die Tatsache, dass aus demographischer Sicht die Leute zwar immer älter werden und die Anzahl derer stetig steigt, die sich vermehrt zuhause (Betreuung durch gemeinnützige oder private Spitex oder aber durch Pflegepersonal aus dem Ausland!), in Einrichtungen wie „betreutes Wohnen im Alter“ und nicht mehr explizit in Altersheimen betreuen lassen: Wie steht es um die Auslastung der einzelnen Alters- heime im Kanton Schwyz (in den letzten 5 Jahren in Prozenten) und wie wirken sich diese neue Formen von „Betreuung im Alter“ auf das Altersleitbild des Kantons aus bzw. welche Anpassungen und die sich daraus zu erschliessenden Massnahmen werden allfällig getroffen?

2. Zur Gesetzesvorlage

Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrente (KELG)
§10 Absatz 2:

«Die Kantonsbeiträge werden zu drei Zehnteln von den Gemeinden nach ihrer Einwohnerzahl getragen.»

Aufgrund der Tatsache, dass mit der Kostenverschiebung von EL zur Pflegefinanzierung die Kosten an die Gemein- den unverhältnismässig hoch ausfallen würden und sich daher eine Anpassung des Finanzierungsschlüssels zwischen Kanton und Gemeinden aufdrängt, kann sich die SVP des Kantons Schwyz mit der vorliegenden Gesetzesreform einverstanden erklären. Insbesondere auch, weil der neue Finanzierungsschlüssel die Zusatzaufwendungen der Gemeinden für die Pflegefinanzierung in etwa ausgleicht.

Vernehmlassungsantwort als PDF

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